Die Stallpflicht für Betriebe ab 350 Stück Geflügel wird mit dieser Verordnung aufgehoben.
Mit der Novelle (BGBI. II Nr. 108/2022) wird zwischen Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko und solchen mit lediglich erhöhtem Risiko unterschieden. Zurzeit gibt es keine Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko, daher wird die Stallpflicht aufgehoben.
Weitere Informationen sowie das Bundesgesetzblatt zur 2. Novelle 2022 der Geflügelpest-Verordnung 2007 finden Sie im PDF-Dokument.
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