
Es ergeht daher das Ersuchen, den Wasserverbrauch so niedrig wie möglich zu halten, und auf das nur unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken. Das flächige Bewässern von Gartenanlagen, das Füllen von Pools und Schwimmteichen oder das Waschen von Fahrzeugen, Einfahrten, etc. aus der Trinkwasserleitung belastet die Wasserversorgungsanlage enorm und ist jedenfalls zu vermeiden!
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