VERORDNUNG: Die BH Krems stellt fest dass in folgenden Gemeinden/Katastralgemeinden die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Katastrophe vorliegt.

Schönberg am Kamp - GEMEINDE24

 

VERORDNUNG: Die Bezirkshauptmannschaft Krems als Katastrophenschutzbehörde stellt fest, dass am 14.09.2024, um 11 :45 Uhr in folgenden Gemeinden/Katastralgemeinden die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Katastrophe vorliegen:

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