Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Krems, mit der die Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher im Verwaltungsbezirk Krems verordnet wird.

Schönberg am Kamp - GEMEINDE24

 

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Krems, mit der die Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher im Verwaltungsbezirk Krems verordnet wird.

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