Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 gemäß § 51 Stmk. Gemeindeordnung 1967 idgF. folgenden Sitzungsplan beschlossen:
Bei Bedarf ist eine Abweichung vom Sitzungsplan oder ein Einschub von notwendigen Sitzungen zulässig.
Die Kundmachung dazu finden Sie unter PDF.
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