Sankt Nikolai im Sausal

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.

Bauverhandlung am 15.06.2023

Bauverhandlung am 15.06.2023 um ca. 08:00 Uhr
Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses, Errichtung von 2 überdachten Abstellplätzen, von 2 Abstellflächen für 2 KFZ, Ausbau des bestehenden Dachgeschoßes, Errichtung einer LWP und einer Klimaanlage

GST 253/6 EZ 251 KG 66134 Lamperstätten

Ing. DI (FH) Michael Brandstätter MA, 8051 Graz
Dr.med. univ. Julia Gruber, 8505 Sankt Nikolai im Sausal

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2023-05-26

Teilbebauungsplan "Gewerbegebiet Lamperstätten"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.05.2023 den Beschluss gefasst, den vom Büro Malek Herbst Raumordnungs GmbH erstellten Teilbebauungsplan „Gewerbegebiet-Lamperstätten“ (Projekt-Nr. 2022/12) als verbindliche Grundlage für die Bebauung des betroffenen Areals festzulegen.

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2023-05-23

Jagdpachtvergabe 2025 - 2028

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.05.2023 beschlossen, die Gemeindejagd für die kommende Jagdpachtperiode (01.04.2025 bis 31.03.2028) gemäß § 24 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23/1986 i.d.g.F., wie folgt freihändig zu verpachten:

KG Flamberg - Jagdverein Flamberg (Obmann Andreas Zettelbauer)

KG Grötsch - Gerhard Jahrbacher

KG Lamperstätten, Mollitsch und St. Nikolai im Sausal - Jagdgesellschaft St. Nikolai im Sausal (Obmann Ing. Christoph Gruber)

KG Mitteregg und Petzles - Jagdverein Strauß (Obmann Herbert Strauß jun.)

KG Oberjahring und Unterjahring - Jagdverein Jahring (Obmann Johann Stelzer)

KG Waldschach - Paul Menzel

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2023-05-23

Gratis Wiesensaatgut-Sackerl

Holen Sie sich im Marktgemeindeamt Ihr Wiesensaatgut-Sackerl kostenlos ab!

Eine Aktion des EU-Regionalmanagements - KLIMAFITTE SÜDWESTSTEIERMARK.
Solange der Vorrat reicht.

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2023-05-19

Bauverhandlung am 07.06.2023

Bauverhandlung am 07.06.2023 um ca. 10:30 Uhr

Umbau eines bestehenden Wohnhauses sowie Abbruch des 2. OG und des Daches und der Neuerrichtung eines Steildaches; Abbruch des Satteldaches der Doppelgarage und Reduktion auf ein begrüntes Flachdach; Neuerrichtung einer Terrasse und Geländeveränderungen

GST 187 EZ 245 KG 66111 Flamberg
Erat Oliver, 8054 Seiersberg

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2023-05-15

Gehörlosenverein Haussammlung

Laut Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 03.02.2023 (GZ: ABT03-1.0-11165/2014-108) wurde dem Steirischen Landesverband der Gehörlosenvereine im Österreichischen Gehörlosenbund die Bewilligung erteilt, eine öffentliche Haussammlung vom
01.05 2023 bis 31.07.2023
im Bundesland Steiermark durchzuführen.

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2023-04-27

Stellenausschreibung - Bewerbungsfrist verlängert bis 31. Juli

In der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal gelangt der Posten eines

Gemeinde-Außendienstmitarbeiters (m/w/d) als Karenzvertretung

mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 % (20 W-Stunden) oder 100 % (40 W-Stunden) zur Ausschreibung.

Tätigkeitsbereich/Aufgabenbeschreibung:

Schuldienst (ca. 50 %):

  • sämtliche Hauswart-Tätigkeiten in der Volksschule St. Nikolai im Sausal
  • Aufsicht der SchülerInnen vor Unterrichtsbeginn
  • Bereitschaftsdienst im Mehrzwecksaal (Veranstaltungen abends)

Gemeinde-Außendienstmitarbeiter/in (ca. 50 %):

  • Bauhof, Altstoffsammelzentrum, Biomasseheizwerk
  • Abwasserentsorgung und Wasserversorgung
  • Straßenerhaltung, Winterdienst (Nachtdienste möglich)
  • Bereitschaftsdienst (auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen)
  • Allgemeine handwerkliche Tätigkeiten
  • Gleitzeitsystem

Anstellungsbedingungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger/in
  • Einwandfreier Leumund
  • Hauptwohnsitz bzw. Wohnsitznahme in St. Nikolai im Sausal sowie Mitgliedschaft bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr erwünscht (auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich)
  • Abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung (Elektrotechnik- oder GWH-Installateur-Lehrabschluss wünschenswert, jedoch nicht Voraussetzung)
  • Praktische Veranlagung, Bereitschaft zur Verrichtung aller Arbeiten, Serviceorientiertheit im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
  • Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung (ASZ, Wasserwirtschaft, Abwasserbereich,…)
  • Teamfähigkeit und kooperatives Arbeiten, hohes Maß an Initiative und Flexibilität
  • Besitz eines gültigen Führerscheins der Gruppen B, C und E (kann auch nachgemacht werden)
  • Erfahrung im Umgang mit Arbeitsmaschinen
  • Bei männlichen Bewerbern Nachweis über den abgeschlossenen Präsenz- oder Zivildienst

Die Anstellung erfolgt ab 1. Juni 2023 oder ab einem vereinbarten Zeitpunkt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1962, LGBl. Nr. 160/1962 i.d.g.F., in der Entlohnungsgruppe 3 (Bruttolohn EUR 2.124,60 exkl. Zulagen), vorerst befristet bis 31.12.2023. Bei entsprechender Eignung bzw. Bedarf seitens des Dienstgebers ist eine Änderung in ein unbefristetes Dienstverhältnis möglich.

Bewerbungsunterlagen sind mit Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterauszug, Zeugnissen und Nachweisen der bisherigen Tätigkeiten und unter Bekanntgabe allfälliger besonderer Qualifikationen beim Marktgemeindeamt St. Nikolai im Sausal, A-8505 St. Nikolai im Sausal Nr. 5 bzw. per Email (gemeinde@nikolai-sausal.at) einzureichen.

Einreichfrist: Montag, 31. Juli 2023 (12.00 Uhr)

St. Nikolai im Sausal, am 31. März 2023
Der Bürgermeister:
Gerhard Hartinger

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2023-03-31

Hundekundenachweis Termine 2023

Termine für die Ablegung eines Hundekundenachweises bei der BH Leibnitz:
Fr. 02.06.2023
Sa. 08.07.2023
Fr. 11.08.2023
Sa. 23.09.2023

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2023-03-28

Brauchtumsfeuer

Wie jedes Jahr zur Osterzeit wird auf das Verbrennungsverbot hingewiesen. Lediglich das Entzünden von Brauchtumsfeuern ist gestattet.

Gemäß Brauchtumsfeuerverordnung des Landeshauptmannes dürfen in unserer Gemeinde Osterfeuer ausschließlich am Karsamstag (8. April 2023) in der Zeit von 15 Uhr bis 3 Uhr früh abgebrannt werden.

Das Entzünden eines Sonnwendfeuers ist heuer am 21. Juni sowie am darauffolgenden Samstag (24. Juni) zulässig.

Es darf ausschließlich trockenes pflanzliches Material (Baum- und Strauchschnitt, keine Abfälle, kein Altholz!) verwendet werden.

Es gelten folgende Mindestabstände:

  • 40 m zu Baumbeständen bzw. Wald
  • 50 m zu Gebäuden
  • 100 m zu Energieversorgungsanlagen bzw. explosionsgefährdeten Gütern
  • 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen

Eine unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft hat zu unterbleiben. Sämtliche Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen!

Eine Meldung an die Gemeinde ist nicht vorgesehen!

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2023-03-28

KM Verordnung BH - Verbot von Feuer im Wald

Verordnung „mit der das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr verboten wird“ vom 20.03.2023 für den Zeitraum bis 31.10.2023.
Bei entsprechend vorherrschenden klimatischen Verhältnissen gilt das Verbot auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich). Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das Frühjahr jene Zeit des Jahres ist, in der die Waldbrandgefahr am höchsten ist. Aufgrund der vertrockneten Biomasse aus dem Vorjahr (trockene Schlagvegetation, Blätter, Sträucher) können sich Brände sehr schnell großräumig ausdehnen, manchmal reichen Funkenflüge aus. Diesbezüglich ist unser Bezirk aber auch über die Sommermonate hinweg gefährdet.

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2023-03-21

Blackout - Infoveranstaltung

Unter großem Interesse der Gemeindebevölkerung fand am 15. März im Mehrzwecksaal eine Blackout-BürgerInneninformationsveranstaltung statt. Bürgermeister Gerhard Hartinger konnte die bereits gesetzten Maßnahmen (Blackout-Vorsorgekonzept) der Gemeinde präsentieren und Heribert Uhl vom Steirischen Zivilschutzverband für einen höchst interessanten Gastvortrag zu diesem Thema begrüßen. Zudem gaben auch Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr (HBI Michael Edelsbrunner) und des örtlichen SPAR-Nahversorgers (Siegfried Schober) Einblick in die geplanten Abläufe im Falle eines europaweiten Stromausfalls.
Hervorgehoben wurde die Eigenverantwortung der Bevölkerung hinsichtlich der Bevorratung von Lebensmitteln, Medikamenten udgl.

Stützpunkt des Einsatzstabes ist das neue moderne Rüsthaus, welches auch zentrale Anlaufstelle bei auftretenden Problemen ist. Eine allfällige Erstinformation der Bevölkerung im Blackout-Fall erfolgt bei den Kapellen in den einzelnen Ortschaften. In einem möglichen Krisenfall besonders wichtig erscheint die Nachbarschaftshilfe.

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2023-03-16

Amtliche Mitteilung - Blackout-Info + ZWS-Abgabe

Themen:

- Blackout-Bürgerinformation am 15.03.2023
- Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe

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2023-02-09

19. - 26. Juni 2023 - Eintragungswoche Volksbegehren

Eintragungswoche für nachfolgende Volksbegehren:

  • NEUTRALITÄT Österreichs JA
  • anti-gendern-Volksbegehren
  • Untersuchungsausschüsse live übertragen
  • Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
  • Asylstraftäter sofort abschieben
  • Verbot für Kinder-Instagram
  • Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
  • Rettung unserer Sparbücher

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2023-01-24

Kater Merlin vermisst

Seit 22.01.2023 wird der weiße Kater Merlin am Waldschachersee vermisst!
Merlin ist taub, aber bei fremden Menschen sehr zutraulich und neugierig.

Bitte um Hinweise an:
Markus und Tanja Lackner
Am Nepomuk I 9c
8521 St. Nikolai im Sausal
0676/4545055 oder 0676/5347949

Vielen Dank!

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2023-01-24

NEU: Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe

Seit 01.01.2023 ist die Verordnung über die Einhebung einer Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe in Kraft. Diese Abgaben ersetzen die Ferienwohnungsabgabe.

Die zu entrichtende Zweitwohnsitzabgabe wird unter Bedachtnahme auf den Verkehrswert der Liegenschaften in der Gemeinde und auf die finanziellen Belastungen der Gemeinde durch Zweitwohnsitze mit € 9,00 pro m² Nutzfläche der Wohnung festgelegt.

Die zu entrichtende Wohnungsleerstandsabgabe wird unter Bedachtnahme auf den Verkehrswert der Liegenschaften in der Gemeinde nach den Kalenderwochen im Jahr ohne Wohnsitz mit € 8,00 pro m² Nutzfläche der Wohnung festgelegt.

Für beide Abgaben gibt es Ausnahmen von der Abgabepflicht.

Der Abgabenanspruch entsteht mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Die Abgabe ist von den Abgabepflichtigen selbst zu berechnen (d.h. Selbsterklärung für 2023 bis zum 31.03.2024).

Weitere Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Verordnung.

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2023-01-23

Klimaticket Steiermark

Die Marktgemeinde stellt der Gemeindebevölkerung mit Hauptwohnsitz in St. Nikolai im Sausal zwei Stück Klimatickets zur Verfügung, mit welchen alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark benutzt werden können.

Kosten: € 3,00 pro Tag und Ticket

Eine Person kann max. 7 Tage pro Monat das Klimaticket nutzen.

Die Bestellung bzw. Reservierung erfolgt im Marktgemeindeamt (Tel.Nr. 03185/2317 oder per Email gemeinde@nikolai-sausal.at).

Geben Sie den gewünschten Zeitpunkt sowie Namen, Adresse und Telefonnummer bei der Reservierung an.

Die Vergabe der Tickets erfolgt nach dem Prinzip “first come - first serve“.

Bei Verlust des Klimatickets ist dieses aliquot zu ersetzen. Die Rückgabe außerhalb der Amtsstunden ist (auf eigene Gefahr) im Postkasten beim Gemeindeamt möglich. Zu spät zurückgegebene Klimatickets können nachverrechnet werden.

Nützen Sie dieses Service für nervenschonende Fahrten mit den Öffis!

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2023-01-22

Müll - Finde den Verpackungsfehler

Aktuell sind wir alle in Sachen Ressourcenschonung besonders gefordert, sei es aufgrund der steigenden Energiekosten, von Lieferengpässen oder der wachsenden Sorge um das Klima. Die richtige Abfalltrennung spielt dabei eine wesentliche Rolle, denn auf diese Weise können wertvolle Rohstoffe weiter genutzt werden. Fehlwürfe beeinträchtigen den Prozess der Wiederaufbereitung und erzeugen zusätzliche Kosten. Die individuelle Entscheidung, ob es sich um Verpackung (VP) oder Nichtverpackung (NVP) handelt, bestimmt somit über das Gelingen der Wiederverwertung.
Was aktuell in den steirischen Restmülltonnen landet, ist nur zu einem Drittel wirklich Restmüll. Die steirische Restmüllanalyse hat gezeigt, dass mehr als 20 % Papier- oder Kunststoff-, Glas- und Metallverpackungen sind, die eigentlich in die Behälter mit den roten, gelben, blauen, grünen oder weißen Deckeln gehören. Zwar landet im ländlichen Raum tendenziell weniger Verpackungsabfall im Restmüll als im städtischen, doch auch hier gibt es Handlungsbedarf. Besonders häufig enden Kunststoffverpackungen fälschlicherweise in der schwarzen Tonne.

Nach dem EU-Kreislaufwirtschaftspaket müssen zudem bis zum Jahr 2025 65 % und ab 2030 70 % der Verpackungen recycelt werden. Aus den alten Verpackungen wird neues Material produziert werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist die getrennte Sammlung von Verpackungen aus Haushalten unbedingt notwendig. Insbesondere die Kunststoffverpackung muss ihren Weg in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack finden, denn nur was im richtigen Behälter landet, kann wiederaufbereitet werden.

„Finde den Verpackungsfehler“ mit interaktivem GewinnspielIn einer gemeinsamen Kampagne wollen die Abfallwirtschaftsverbände (AWV) Deutschlandsberg, Feldbach, Graz-Umgebung, Leibnitz und das Land Steiermark das Bewusstsein dafür stärken, um Quantität und Qualität des recycelbaren Materials dauerhaft zu erhöhen. Unter dem Titel „Finde den Verpackungsfehler“ steht in den kommenden Monaten die richtige Verpackungssammlung im Fokus, da hier besonders viel Unsicherheit besteht.
Im Zuge der Kampagne wird ein interaktives Gewinnspiel durchgeführt, bei dem attraktive Preise verlost werden. Bis 31. Mai 2023 kann auf der Website abfalltrennung.at das eigene Entsorgungswissen zum Verpackungsabfall getestet werden. Zum Gewinnspiel ist zugelassen, wer fünf Gegenstände dem jeweils richtigen Abfallbehälter zuordnet.
Von 1. Februar bis 31. Mai werden wöchentlich zwei Gutscheine von Bio-Ernte-Steiermark, Zotter, Verbundlinie oder SüdsteirerMarie im Wert von je 50 Euro verlost und den Gewinnerinnen und Gewinnern zugestellt.


Als Hauptpreis winkt ein traumhafter Wohlfühl-Urlaub für zwei Personen
(3 Übernachtungen in der Turmsuite) im klimaneutralen RETTER Bio-Natur-Resort****
am Pöllauberg im Wert von 1.444 Euro!

Im Hauptpreis inkludiert sind auch zwei Workshops im hauseigenen RETTER BioGut, bei denen die Gewinnerin oder der Gewinner erfährt, wie die eigene Lebensweise nachhaltig verbessert werden kann. 

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2023-01-21

Stallpflicht für Geflügel

Aufgrund zunehmender Fälle von Geflügelpest bei Wildvögel in Österreich wurde für stark gefährdete Gebiete - zu denen auch der gesamte Bezirk Leibnitz zählt - Stallpflicht mit Beginn am 10.01.2023 verordnet.

Es gelten folgende vorbeugende Schutzmaßnahmen für Betriebe in festgelegten Risikogebieten, es wird unterschieden ob Betriebe mehr als 50 Stück Geflügel oder weniger als 50 Stück Geflügel am Betrieb halten. Das Halten von Geflügel muss bei den Bezirkshauptmannschaften gemeldet werden.

Weiterführende Informationen und Maßnahmen - siehe Link!

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2023-01-10

Wertsicherung Benützungsgebühren 2023

Wertsicherung der Kanalbenützungs- sowie Abfallabfuhrgebühren für das Jahr 2023.

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2023-01-02

Information Ressourcenpark Leibnitz

Informationen des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz:

  • Geänderte Öffnungszeiten der Ressourcenparks Leibnitz und St. Johann/S.
  • Freimengen und Tarife ab 01.01.2023
  • Betriebsordnung der Ressourcenparks

Alle Infos als PDF!

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2023-01-02

Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 die ggst. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe beschlossen.

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2023-01-01

Vorsicht vor Phishing-Anrufen

ACHTUNG: Derzeit kommt es bei Gewerbebetrieben vermehrt zu Anrufen betreffend Datenerhebung. Die Anrufer geben an, im Auftrag der Gemeinde zu handeln - dies ist jedoch NICHT der Fall! Die Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat KEINEN derartigen Auftrag erteilt!

Bitte seien Sie achtsam und geben Sie keine telefonischen Auskünfte!

Ihre Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal

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2022-10-28

Abfuhrordnung

Abfuhrordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal

Auf Grund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 07.01.2010, 20.05.2011 und 25.04.2022 wird gemäß § 11 in Verbindung mit § 13 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004, LGBl. Nr. 65/2004, und auf Grund der Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/ 1948 i.d.F. BGBl.I Nr. 100/2003, in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005, BGBl.I Nr. 156/2004, die Abfuhrordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal erlassen:

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2022-04-26

Kanalabgabenordnung

Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal (Stand: 25.04.2022)

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71/1955, i.d.F. LGBl. Nr. 149/2016 nachstehende Kanalabgabenordnung beschlossen:

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2022-04-26

Informationen des Zivilschutzverbandes

Hier finden Sie das Leitbild des Zivilschutzverbandes Steiermark mit allerhand interessanten Informationen für das tägliche Leben und zu vielen weiteren Themen, wie z.B. Blackout-Vorsorge, Strahlenschutz oder Hochwasserschutz.

Auf der Website https://www.zivilschutz.steiermark.at/ratgeber.html finden Sie allerhand Infos von A wie Autofahrer bis Z wie Zecken. Nutzen Sie diese wichtige Informationsquelle.

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2022-03-06

Gebühren / Abgaben / Förderungen 2022

Hier finden Sie die Gebühren, Abgaben und Förderungen - Stand: 01.01.2022

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2022-01-07

Neue Gemeinde-App

Seit 24. Dezember 2021 können Sie die neue Gemeinde-App Gemeinde24 in Ihrem Appstore kostenlos downloaden.

Viele Funktionen und Inhalte bieten eine umfangreiche Information über die Gemeinde.

Suchen Sie in Ihrem Appstore nach „Gemeinde24“ und starten Sie die Installation.
Öffnen Sie anschließend das Gemeinde24-Symbol auf Ihrem Start-Bildschirm.
Bei ersten Öffnen zeigt Ihnen die Hilfefunktion, welche Möglichkeiten Ihnen Gemeinde24 bietet.
Geben Sie im Suchfeld Ihre Gemeinde „Sankt Nikolai im Sausal“ ein.
Achtung: Unbedingt den Erhalt von PUSH-Nachrichten – sowohl in der App als auch in Ihren Handyeinstellungen – akzeptieren!

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2022-01-04

Pflegedrehscheibe Gemeindesprechtage

Information über verschiedene Formen der Unterstützung und Entlastung im Bereich Pflege und Betreuung.
Gemeindesprechtage jeden 3. Mittwoch des Monats von 13 bis 16 Uhr.

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2022-01-03

Impressionen

Ansehen Älter
2021-12-21

Wasserlieferungsvertrag / Antrag auf Herstellung Wasseranschluss 2022

Weitere Informationen Älter
2021-12-16

Technische Richlinien Wasseranschluss 2022

Weitere Informationen Älter
2021-12-16

Wasserlieferungsbedingungen 2022

Weitere Informationen Älter
2021-12-16

Kundmachungen / Anbringen

Allgemeine Kundmachung über die Veröffentlichung von Bauverhandlungen und sonstigen Bekanntmachungen im Internet sowie über die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen.

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2021-11-01

NEU! Altspeisefettsammlung

An zwei Standorten (Ortszentrum SPAR-Markt und Lamperstätten Bachangerweg) können Sie Ihr abgekühltes Altspeisefett in Flaschen abgefüllt (kein Glas!) in hierzu vorgesehenen Behältern entsorgen.

Im Jahr 2021 wurden 450 kg Altspeiseöl gesammelt - siehe PDF-Urkunde.

Weitere Informationen Älter
2021-11-01

Ausschluss PV-Freiflächenanlagen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.10.2021 den Grundsatzbeschluss für den Ausschluss für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal gefasst.

Weitere Informationen Älter
2021-10-29

Einfriedungen und lebende Zäune

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.11.2019 nachfolgende Verordnung für Einfriedungen und lebende Zäune beschlossen:

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2021-03-01

Hundeabgabenordnung

Aufgrund des § 15 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBL I Nr. 103/2007, und des Landesgesetzes vom 3. Juli 2012, LGBl. 89/2012, über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden wird folgende Hundeabgabesteuerordnung erlassen:

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2021-01-04

Rasenmähzeiten

Öffentliche Kundmachung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss in seiner Sitzung vom 24.06.2011 folgende Verordnung:

Weitere Informationen Älter
2021-01-01

Mähverpflichtung

Öffentliche Kundmachung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss gemäß § 41 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in seinen Sitzungen vom 24.06.2011 und 30.09.2011 nachfolgende Verordnung:

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2020-12-31

Lärmverordnung für den Waldschachersee

Lärmschutzverordnung für das Ferien- und Erholungsgebiet rund um den Waldschachersee.

Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal laut Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2017, mit der Bestimmungen zum Schutz gegen Lärm sowie Staubbelästigung erlassen werden.

Weitere Informationen Älter
2017-03-29

Marktordnung

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.10.2016 nachfolgende Marktordnung sowie Marktgebührentarifordnung beschlossen:

Weitere Informationen Älter
2016-10-05

Marktgebührentarifordnung

Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.10.2016 nachfolgende Marktordnung sowie Marktgebührentarifordnung beschlossen:

Achtung: Die ggst. Marktgebührentarifordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.07.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Über die Wiedereinführung beschließt der Gemeinderat.

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2016-10-04

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