Ab dem 01.01.2026 ist für die Förderung der Schotterbeistellung ein Antrag bei der Gemeinde auszufüllen. Diesem ist die Rechnung der Schotterlieferung beizulegen. Nach Überprüfung des Antrages wird von der Gemeinde ein Durchschnittspreis in der Höhe von € 6,50 netto pro Tonne erstattet. Für die Transportkosten werden seitens der Gemeinde keine Kosten übernommen.
Voraussetzung für eine Schotterbeistellung
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