
Ihre Vorschreibungen zukünftig ohne Zahlschein
Mit der Vorschreibung für das 1. Quartal setzen wir gemeinsam mit Ihnen einen weiteren Schritt in Richtung moderner digitaler Bürgerkommunikation – pragmatisch, verständlich und ohne zusätzlichen Aufwand für Ihre Verwaltung.
Was ändert sich mit der Vorschreibung des 1. Quartal?
Bei gedruckten Vorschreibungen werden künftig kein Zahlschein mehr automatisch mitgedruckt. Die Bürger*innen können stattdessen:
NÄHERE INFORMATIONEN BEFINDEN SICH IM ANHANG!
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