Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
VORANKÜNDIGUNG
Auch dieses Jahr findet in Ranten wieder das Vereineschnuppern von
08.08. - 25.08.2022 jeweils von
08:00 - 12:00 Uhr statt.
Sobald das Programm fixiert ist, wird dieses in den Schulen ausgeteilt und ebenso auf unserer Facebookseite „Flexible Hilfen Murau“ zu finden sein. Wir freuen uns jetzt schon auf viele lustige, spannende und abwechslungsreiche Vormittage.
Aufgrund einer großangelegten Katastrophenhilfsdienstübung der Feuerwehr wird der Verbindungsweg zwischen dem Anwesen vlg. Schalch und Traunigl vom 13.05.2022, 09.00 Uhr bis 14.05.2022, 15.00 Uhr gesperrt.
Wir bitten um Verständnis.
Weitere Informationen Diesen Monat
GEMEINSAM.SICHER in den Urlaub
Endlich ist die wohlverdiente Urlaubszeit da. Die Reise ist schon lange gebucht - nichts steht mehr zwischen Ihnen und Ihrem Vergnügen – doch bevor die Haustür ins Schloss fällt, eine letzte CHECKLISTE
von GEMEINSAM.SICHER in Österreich:
• Eingeschaltet? Alarmanlage, Videoüberwachung
• Weggeräumt? Leitern, Tische, Sessel
• Erhellt? Zeitlich gesteuertes Licht in den Innenräumen signalisiert Anwesenheit
• Auf der Bank? Schmuck, Bargeld, Wertgegenstände
• Ausgefüllt? Eigentumsverzeichnis mit Beschreibung und Fotos
• Umsorgt? Nachbarn wissen Bescheid und kümmern sich um Haus oder Wohnung
• Versorgt? Haustiere sind in guten Händen
• Erteilt? Falls notwendig ein Nachsendeauftrag für die Post
• Kopiert/fotografiert? Pass, Führerschein, Zulassungsschein
• Vorbereitet? Brusttasche, Gürteltasche
• Verdeckt? Kofferanhänger, die Namen und Adresse nicht auf den ersten Blick erkennen lassen
• Geteilt? Urlaubsfreuden nicht in sozialen Netzwerken bekannt geben
Weitere Informationen auf der Website:
www.gemeinsamsicher.at
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Mütter-Elternberatungsstelle der BH Murau öffnet am 05.05.2022 wieder ihre Pforten!
Bitte beachten Sie hierfür das pdf im Anhang.
Infos zur Saisoneröffnung des Tennisplatzes, zu Preisen und zu Kursen finden Sie in der Beilage.
Weitere Informationen Älter
Der Sozialhilfeverband der BH Murau führt wieder einen Seniorenurlaub durch.
Folgender Termin ist vorgesehen:
Mittwoch, 14.09.2022 bis Mittwoch 21.09.2022
- 30 Personen GH Schützenhöfer in Vorau
- 12 Personen GH Schwammer in Dechantskirchen
Eine Anmeldung ist bei der BH Murau oder im Gemeindeamt Ranten bis 10.05.2022 möglich.
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Die Gemeinde Ranten schreibt hiermit die Stelle eines Schul-, Heiz- und Klärwärters (m/w/d) in Vollzeitbeschäftigung (100%) öffentlich aus.
Die Aufnahme erfolgt gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1962, LGBl.Nr. 160/1962, in sinngemäßer Anwendung des Landes - Gleichbehandlungsgesetzes, LGBl.Nr. 63/1997, jeweils in der gültigen Fassung.
Anstellungserfordernisse:
Geplanter Dienstantritt: April/Mai 2022
Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeindevertragsbedienstetengesetzes (Arbeiter).
Bewerbungsgesuche sind analog oder digital, belegt mit den Nachweisen über die Anstellungserfordernisse im Sinne des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes 2008 – StAEG, LGBl.Nr. 105/2008 idgF. und einem Lebenslauf bis 01. April 2022 im Gemeindeamt Ranten einzubringen.
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An folgenden Tagen werden kostenlose Sprechtage mit Notar Mag. Klaus Maier im Gemeindeamt Ranten angeboten:
Donnerstag, 28.04. 2022
Donnerstag, 30.06.2022
Donnerstag, 20.10.2022
Jeweils von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Um Voranmeldung im Gemeindeamt unter der Nummer 03535/8246 wird gebeten. Damit werden mögliche Wartezeiten verhindert.
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Suchen Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind?
Schon an eine Tagesmutter gedacht?
Freie Plätze in Ranten bei Spreitzer Inge
Rufen Sie an im Sozialzentrum Murtal: 03512 716 29
Tagesmutter Spreitzer Inge
freut sich auf Ihr Kind!
K U N D M A C H U N G
Betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkung während der Tauwetterperiode im Gemeindegebiet von Ranten werden ab
Freitag, den 11. Februar 2022,
bis auf Widerruf folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen erlassen:
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 i.V.m. § 94 b Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) wird im Bereich der Gemeinde Ranten während der Zeit der jährlichen Tauwetterperiode für alle Gemeindestraßen sowie Gemeindebrücken ein „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes, Futtermittel- und Tiertransporte, Milchtransporte, Schülertransporte und Müllabfuhr" verordnet (§ 52 lit. a Zif. 9c StVO 1960).
Die gegenständliche Verordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und gilt mit deren Entfernung wieder als aufgehoben.
Die Aufstellung und Entfernung der Verkehrszeichen erfolgt durch den Straßenerhalter für den jeweils zu beschränkenden Straßenabschnitt.
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 99 StVO 1960 bestraft
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Am Anhang darf die aktuelle Aussendung zum Thema Biomülltonne übermittelt werden.
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In der Beilage übermitteln wir Ihnen Unterlagen (Flyer des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort), welche Informationen über die Einführung der elektronischen Identität beinhalten.
Die ID Austria ist die „technische Nachfolgerin“ der bereits vielfach in Verwendung stehenden Handy-Signatur und wird nach Beendigung der Pilotphase und dem Zeitpunkt der allgemeinen Verfügbarkeit eine Fülle von Möglichkeiten bieten.
So können vielfach Behördenwege einfach und teilweise auch kostengünstiger abgewickelt werden, andererseits wird über die e-ID auch die Möglichkeit bestehen, Personaldokumente elektronisch via Smartphone stets verfügbar zu haben (Führerschein, Personalausweis, Reisepass, ELGA, etc.).
Liebe Mütter der Gemeinde Ranten!
Seit heute stehen euch die vielfältigen Angebote rund um das Thema Still- und Mütterberatung von Frau Ingrid Forrer kostenlos zur Verfügung.
Details könnt ihr dem Anhang entnehmen (siehe PDF).
Die Gemeinde Ranten freut sich, euch dieses Service anbieten zu können, und wünscht euch alles Gute mit eurem Nachwuchs
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Aus gegebenem Anlass und aufgrund mehrerer Beschwerde weist die Gemeinde Ranten auf das Landes-Sicherheitsgesetz 2005 im Bezug auf das Halten und Führen von Hunden hin.
Hier ein kurzer Auszug aus dem Gesetzblatt:
Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z. B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen.
Die gesamte Rechtsvorschrift finden Sie unter dem o.a. Link.
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Aufgrund von vermehrten Fehlwürfen beim TKV-Container und daraus resultierenden Beschwerden, sehen sich die Verantwortlichen gezwungen, den TKV-Container zukünftig zu versperren.
Eine Abgabe ist ausnahmslos nach telefonischer Absprache mit Herrn Burkhard Lederwasch und seiner Anwesenheit möglich.
Burkhard Lederwasch:
43 664 144 58 29
Eine Nichteinhaltung wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
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Siehe PDF.
Bei der Sammelstelle der Gemeinde Ranten sind bereits geeignete Behälter für diese Lithiumbatterien-Sammlung bereitgestellt.
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