Oö. Schulkostenbeihilfe

Pöndorf - GEMEINDE24

 

Familien können beim Land Oberösterreich eine „Schulkostenbeihilfe“ beantragen. Dafür hat die Oö. Landesregierung einmalig 5 Mio. Euro bereitgestellt. Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.

Förderkriterien und Ablauf:
- Die Förderung wird pro Kind im Schuljahr 2022/23 auf Antrag einmalig in Höhe von 150 Euro gewährt.

- Kind im Pflichtschulalter, Besuch einer Schule

- Hauptwohnsitz in Oberösterreich

- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe

- Ausländische Staatsbürger/innen (ausgenommen Bürger/-innen eines Mitgliedstaates der EU): Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich wie bspw. Ausweis für Vertrieben etc.) sowie eine aktuelle Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe

- Einkommensobergrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden - diese finden Sie im angehängten Link.

Weitere Informationen und das Online-Antragsformular finden Sie ebenfalls im angehängten Link.

 

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