Auf Grund von laufenden Missverständnissen zu den registrierten Volksbegehren-Unterstützungen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese während der Öffnungszeiten der Gemeinde oder per Handysignatur bzw. Bürgerkarte jederzeit unterschrieben werden können.
Werden die (zumindest erforderlichen) 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht, so entscheiden die Initiatorinnen/die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten “Einleitungsantrag“. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden. Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften mit eingerechnet.
Weitere Informationen erhalten Sie im angehängten Link.
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