Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für folgende Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung:
- NEUTRALITÄT Österreichs JA
- anti-gendern-Volksbegehren
- Verbot für Kinder-Instagram
- Untersuchungsausschüsse live übertragen
- Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
- Asylstraftäter sofort abschieben
- Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
- Rettung unserer Sparbücher
- Staatsbürgerschaft für Folteropfer
ACHTUNG! Die Öffnungszeiten am Gemeindeamt wurden etwas verkürzt.
Die Zustimmung zu einem Volksbegehren kann auf folgende Arten gegeben werden:
Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde unabhängig vom Hauptwohnsitz
Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich)
Öffnungszeiten Gemeindeamt Pöndorf im Eintragungszeitraum:
Montag, 19. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 20. Juni 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 21. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 22. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 23. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 24. Juni 2023, geschlossen,
Sonntag, 25. Juni 2023, geschlossen,
Montag, 26. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 15. Mai 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte Lichtbildausweis mitnehmen!
Bitte beachten: Wer bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben hat, kann für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Link öffnen
[zurück]
Copyright © 2025, Gemeinde24 ein Projekt der Firmen [innovative.at, justanapp.at, webnologie.at]