Gemeinde Olbendorf

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.

ZIVA - Deine Zivilschutz-App

Krisen und Katastrophen können uns alle treffen: Unwetter, Stromausfälle, Erdbeben, Hochwasser oder andere Ereignisse. Mit ZIVA, der neuen, kostenlose Zivilschutz-App des Österreichischen Zivilschutzverbandes ist man vorbereitet - im Alltag und im Ernstfall.

 

ZIVA ist EINFACH, INDIVIDUELL, VERLÄSSLICH, KOSTEN- und WERBEFREI.

 

ZIVA - Zivilschutz Österreich APP einfach über Google Play Store oder unter www.zivilschutz.at/app kostenlos installieren.

Weitere Informationen Diesen Monat
2026-09-16

Kundmachung lt. Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz (GR-Sitzung 03. September 2026)

Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 03. September 2026.

Weitere Informationen Diesen Monat
2026-09-04

Selbsthilfegruppe Demenz

Es gibt eine neue Selbsthilfegruppe Demenz mit regelmäßigen Treffen für Menschen mit einer Demenzerkrankung und ihre Angehörigen. Die nächstgelegene Ansprechpartnerin ist Frau Alice Kroboth (+43 664 1044 323) in St. Michael.

Weitere Informationen Diesen Monat
2026-09-04

Schlüsselbund gefunden

Im Ortsteil Eisenberg wurde auf der Straße ein Schlüsselbund gefunden.

Der Besitzer kann sich im Gemeindeamt Olbendorf melden!

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2026-08-10

Sorgsamer Umgang mit Trinkwasser

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des derzeit extrem hohen Wasserverbrauchs ersuchen wir Sie höflich um einen gewissenhaften Umgang mit Trinkwasser.

 

Bewusster und sparsamer Umgang mit Trinkwasser bedeutet vor allem einen Verzicht auf Garten- und Rasenbewässerungen. Bewässerungen von Pflanzen sollen nach Möglichkeit auf die frühen Morgen- oder Abendstunden beschränkt werden. Auch auf Autowäschen sollte derzeit verzichtet werden.

 

 

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2026-08-05

WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE BESITZER VON REBSTÖCKEN (Edeltrauben, Uhudler, PIWI)

Die Amerikanische Rebzikade verbreitet die gefährliche Rebkrankheit „Goldgelbe Vergilbung der Rebe“ und bedroht unsere Weingärten im Südburgenland.

❗ Die Bekämpfung ist in den Befalls- und Sicherheitszonen verpflichtend – auch für Privatpersonen mit einzelnen Rebstöcken im Garten oder beim Kellerstöckl.

Die erste Behandlung muss ab 15. Juni bzw. in dieser Woche erfolgen.

Eine zweite Behandlung ist 3–4 Wochen später unbedingt erforderlich.

Für Privatpersonen ist das Mittel „Spruzid – Schädlingsfrei“ in Kleinmengen bei den Raiffeisen-Lagerhäusern erhältlich.

Wer Unterstützung benötigt, kann sich an Weinbauvereinsobmänner oder Winzerinnen und Winzer in der Umgebung wenden.

Jeder einzelne Rebstock zählt! Nur wenn alle mithelfen, können wir unsere Weingärten und unser einzigartiges Natur- und Kulturerbe im Südburgenland schützen.

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2026-06-08

Bericht über die Mittelverwendung KIG 2023

Bericht über die Mittelverwendung und der tatsächlich getätigten Auszahlungen aus dem KIG 2023

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2026-06-02

Bericht über die Mittelverwendung KIG 2023

Bericht über die Mittelverwendung und der tatsächlich getätigten Auszahlungen aus dem KIG 2023

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2026-06-02

Regeln und Tipps für eine sichere Fahrt am Scooter

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Scooter – ob muskelkraftbetrieben oder elektrisch – auf

unseren Straßen und Gehsteigen massiv zugenommen. Leider ist damit auch die Zahl der Unfälle

gestiegen, teils mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen. Gerade E-Scooter waren zuletzt

immer häufiger in ernste Verkehrsunfälle verwickelt.

 

Mit 1. Mai 2026 gelten nunmehr österreichweit neue Regelungen für Scooter-Fahrerinnen und -

Fahrer – von Helmpflichten über Verhaltensvorschriften bis hin zu Parkregeln. Das Land Burgenland

hat diese wichtige Neuregelung zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Kuratorium für

Verkehrssicherheit (KFV) einen übersichtlichen Info-Folder unter dem Titel „Regeln und Tipps für

Scooter-Fahrer“ zu erstellen. Der Folder fasst die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Micro-

Scooter und E-Scooter kompakt und verständlich zusammen und gibt praxisnahe Tipps für mehr

Sicherheit im Straßenverkehr.

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2026-05-11

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing betreffend Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände

In der Anlage wird die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 04. Mai 2026

betreffend Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände kundgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Abbrennen von Schadhölzern im Zuge der noch

andauernden Aufräumarbeiten des Schneebruchs und Windwurfs in den heimischen Wäldern ab

05.05.2026 verboten ist.

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2026-05-04

Hinweis zum Öffentlichen Wassergut – Ablagerungen verboten

Das Land Burgenland, Abteilung 5 – Wasser, Klima und Energie, weist darauf hin, dass das Öffentliche Wassergut (z. B. Bäche und deren Uferbereiche) eine wichtige Funktion für Hochwasserschutz, Umwelt und Allgemeinheit erfüllt und gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.

 

In letzter Zeit wurden vermehrt Ablagerungen wie Grünschnitt, Holz oder Baumaterialien in Gewässernähe festgestellt.

 

Solche Ablagerungen sind verboten, da sie:

  1. den Hochwasserabfluss behindern und Überschwemmungen begünstigen können
  2. die Pflege und Instandhaltung der Gewässer erschweren
  3. Ufer und Böschungen beschädigen
  4. die Natur und Ökologie beeinträchtigen
  5. bei Hochwasser zu gefährlichen Verklausungen führen können

 

Auch das Errichten dauerhafter Einrichtungen zur Wasserentnahme ist ohne entsprechende Genehmigungen nicht erlaubt.

 

Bei Verstößen müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden.

 

Es werden alle Bürger und Bürgerinnen ersucht, diese Vorschriften einzuhalten und so zum Schutz unserer Gewässer sowie zur Sicherheit der Allgemeinheit beizutragen.

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2026-04-23

Dringende Warnung der Landespolizeidirektion Burgenland - Manipulierte HIPP Gläser

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2026-04-22

Kundmachung lt. Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz (GR-Sitzung 16. März 2026)

Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 16. März 2026.

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2026-03-17

Kontrolle und Entfernung von Schnee- und Sturmschäden an Bäumen und Sträuchern

Die massiven Schneemengen im Februar haben zu einer erhöhten Zahl von Baumbrüchen geführt. Um die Sicherheit im öffentlichen und privaten Bereich zu gewährleisten, ersuchen wir alle Grundstücks- und Waldeigentümer, ihre Flächen zeitnah zu kontrollieren und beschädigte oder umgestürzte Bäume, Äste und Sträucher fachgerecht zu entfernen.


Gesetzliche Verpflichtungen und Haftung

  1. Eigentümer sind verpflichtet, Gefahrenquellen auf ihren Grundstücken zu beseitigen
  2. Schäden, die durch mangelnde Kontrolle oder unterlassene Sicherungsmaßnahmen entstehen, können zu Haftungsansprüchen gegenüber den Eigentümern führen
  3. Dies betrifft insbesondere herabhängende Äste, instabile Baumkronen sowie umgestürzte Bäume, die auf Straßen, Gehsteige, Wege oder Nachbargrundstücke ragen oder zu stürzen drohen.

 

Überwuchs auf Verkehrsflächen

Bitte achten Sie auch auf Überwuchs von Sträuchern und Bäumen auf Gehsteigen, Straßen und Wegen. Diese sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet ist und Sichtbehinderungen vermieden werden.

 

Unterstützung und Hinweise

Bei größeren Schäden oder Unsicherheiten empfehlen wir, Fachpersonal (Forstfacharbeiter, Baumpfleger) beizuziehen, um Risiken richtig einzuschätzen und Arbeiten sicher durchzuführen.

 

Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Verantwortungsbewusstsein, um die Sicherheit in unserer Gemeinde zu gewährleisten.

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2026-03-06

Kundmachung lt. Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz (GR-Sitzung 15. Dezember 2025)

Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2025.

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2025-12-16

Verordnung über die Ausschreibung einer Hundeabgabe

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Olbendorf vom 15. Dezember 2025 über die Ausschreibung einer Hundeabgabe.

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2025-12-16

Verordnung über die Ausschreibung von Wasserbezugsgebühren

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Olbendorf vom 15. Dezember 2025 über die Ausschreibung von Wasserbezugsgebühren.

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2025-12-16

Verordnung über die Ausschreibung der Kanalbenützungsgebühr

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Olbendorf vom 15. Dezember 2025 über die Ausschreibung der Kanalbenützungsgebühr.

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2025-12-16

Verordnung über die Ausschreibung und Einhebung einer Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Olbendorf vom 15. Dezember 2025 über die Ausschreibung und Einhebung einer Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle.

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2025-12-16

Kundmachung lt. Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz (GR-Sitzung 15. September 2025)

Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 15. September 2025.

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2025-09-17

Kundmachung lt. Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz (GR-Sitzung 26. Juni 2025)

Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 26. Juni 2025.

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2025-06-30

Kundmachung lt. Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz (GR-Sitzung 10. März 2025)

Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 10. März 2025.

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2025-03-11

Kundmachung lt. Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz (GR-Sitzung 09. Dezember 2024)

Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 09. Dezember 2024.

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2024-12-10

Kundmachung lt. Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz (GR-Sitzung 12. September 2024)

Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 12. September 2024.

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2024-09-16

Zweckzuschusses „Gebührenbremse“

Unter dem Titel "Gebührenbremse" hat der Bund einen einmaligen Zweckzuschuss von insgesamt 150 Millionen Euro den Gemeinden gewährt. Er dient österreichweit zur Senkung der Gebühren für die Benützung kommunaler Einrichtungen im Jahr 2024. Die Gemeinde Olbendorf erhielt einen Anteil in Höhe von 24.317,00 Euro.

Der Gemeinderat hat am 13. Juni 2024 in seiner Sitzung beschlossen, den Zuschuss dem Bereich Kanal bzw. Abwasserbeseitigung als Einnahme zuzuführen. Seitens der Gemeinde Olbendorf wurden die Gebühren im Jahr 2023 nicht erhöht bzw. indexangepasst. Man wollte den Bürgern zur allgemeinen Teuerung eine Gebührenerhöhung ersparen. Somit kommt die Verwendung allen Gemeindebürgern zu Gute, da die ursprünglich geplante Gebührenerhöhung im Bereich Kanal für das Jahr 2024 nicht im vollen Umfang erfolgen musste.

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2024-08-01

Kundmachung lt. Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz (GR-Sitzung 13. Juni 2024)

Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2024.

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2024-06-18

Kundmachung lt. Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz (GR-Sitzung 18. März 2024)

Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2024.

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2024-03-19

Kopfhörer "Apple Airpods" in weiß gefunden

Heute Nachmittag wurden bei der Bushaltestelle im Dorf beim ehem. Gasthaus Heschl-Pallisch Kopfhörer der Marke “Apple AirPods“ in weiß gefunden.
Die Kopfhörer können ab Montag, den 04. März 2024 im Gemeindeamt vom Besitzer abgeholt werden!

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2024-03-01

Information über die aktuelle Qualität des Wassers gemäß § 6 der Trinkwasserverordnung

Der Wasserverband Unteres Lafnitztal hat die Probenahme und Analysierung des Trinkwassers aus dem Ortsnetz der Gemeinde Olbendorf veranlasst. Die Probenahme erfolgte am 13. November 2023 durch die Biologische Station Neusiedler See.
Der Wasserverband und die Gemeinde Olbendorf erlauben sich laut Beilage über das Ergebnis zu informieren.

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2024-01-01

Kundmachung lt. Bgld. Gemeindevolksrechtegesetz (GR-Sitzung 14. Dezember 2023)

Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2023.

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2023-12-15

Projekte in der Gemeinde Olbendorf im Rahmen des EFRE-Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014-2020“

Die Gemeinde Olbendorf hat sich im Rahmen des EFRE-Förderprogramms verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeffizienz und nachhaltige Mobilität zu setzen. Zur verstärkten Forcierung des Klima- und Umweltschutzes und den damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteilen sowie die damit einhergehende Imageverbesserung der Gemeinde wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Projekte umgesetzt:

  • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel auf verschiedenen Straßenstücken in unserer Gemeinde von 60W auf 26W
  • Installation eines Stromspeichers im Feuerwehrhaus sowie E-Ladestation im Bereich des Parkplatzes beim Feuerwehrhaus bzw. dem Pflegekompetenzzentrum
  • Ankauf eines E-Lastenrades

Die in diesem Bericht eingefügten Bilder stellen nur einen Teil der tatsächlichen Projektdokumentation dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Durch die genannten Maßnahmen spart die Gemeinde Olbendorf rund 7,42 t CO2 pro Jahr. Die Kosten für diese Maßnahmen betrugen rund € 250.000,00.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Landes Burgenland kofinanziert.

Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at

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2023-08-22

Geburtenfahne in der Gemeinde Olbendorf

Ab sofort wird bei Geburten eine Fahne gehisst. Die Geburtenfahne soll Neuankömmlinge willkommen heißen und gleichzeitig die übrige Bevölkerung über das erfreuliche Ereignis informieren.
Die Kindergartenkinder unserer KIBEI Olbendorf gestalteten mit den Pädagoginnen die bunte Willkommensfahne.
Für die kleine Elisa wehte die Geburtenfahne das erste Mal vorm Gemeindehaus Olbendorf. Bgm. LAbg. Wolfgang Sodl gratulierte den frisch gebackenen Eltern Nicole und Patrick Heinzl und der stolzen “großen“ Schwester Hannah zur kleinen Erdenbürgerin recht herzlich.

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2023-05-31

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Kontaktdaten

Gemeinde Olbendorf
Dorf 1
7534 Olbendorf
P: +43332652751

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