Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Krisen und Katastrophen können uns alle treffen: Unwetter, Stromausfälle, Erdbeben, Hochwasser oder andere Ereignisse. Mit ZIVA, der neuen, kostenlose Zivilschutz-App des Österreichischen Zivilschutzverbandes ist man vorbereitet - im Alltag und im Ernstfall.
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Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 03. September 2026.
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Es gibt eine neue Selbsthilfegruppe Demenz mit regelmäßigen Treffen für Menschen mit einer Demenzerkrankung und ihre Angehörigen. Die nächstgelegene Ansprechpartnerin ist Frau Alice Kroboth (+43 664 1044 323) in St. Michael.
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Im Ortsteil Eisenberg wurde auf der Straße ein Schlüsselbund gefunden.
Der Besitzer kann sich im Gemeindeamt Olbendorf melden!
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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des derzeit extrem hohen Wasserverbrauchs ersuchen wir Sie höflich um einen gewissenhaften Umgang mit Trinkwasser.
Bewusster und sparsamer Umgang mit Trinkwasser bedeutet vor allem einen Verzicht auf Garten- und Rasenbewässerungen. Bewässerungen von Pflanzen sollen nach Möglichkeit auf die frühen Morgen- oder Abendstunden beschränkt werden. Auch auf Autowäschen sollte derzeit verzichtet werden.
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Die Amerikanische Rebzikade verbreitet die gefährliche Rebkrankheit „Goldgelbe Vergilbung der Rebe“ und bedroht unsere Weingärten im Südburgenland.
❗ Die Bekämpfung ist in den Befalls- und Sicherheitszonen verpflichtend – auch für Privatpersonen mit einzelnen Rebstöcken im Garten oder beim Kellerstöckl.
Die erste Behandlung muss ab 15. Juni bzw. in dieser Woche erfolgen.
Eine zweite Behandlung ist 3–4 Wochen später unbedingt erforderlich.
Für Privatpersonen ist das Mittel „Spruzid – Schädlingsfrei“ in Kleinmengen bei den Raiffeisen-Lagerhäusern erhältlich.
Wer Unterstützung benötigt, kann sich an Weinbauvereinsobmänner oder Winzerinnen und Winzer in der Umgebung wenden.
Jeder einzelne Rebstock zählt! Nur wenn alle mithelfen, können wir unsere Weingärten und unser einzigartiges Natur- und Kulturerbe im Südburgenland schützen.
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Bericht über die Mittelverwendung und der tatsächlich getätigten Auszahlungen aus dem KIG 2023
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Bericht über die Mittelverwendung und der tatsächlich getätigten Auszahlungen aus dem KIG 2023
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In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Scooter – ob muskelkraftbetrieben oder elektrisch – auf
unseren Straßen und Gehsteigen massiv zugenommen. Leider ist damit auch die Zahl der Unfälle
gestiegen, teils mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen. Gerade E-Scooter waren zuletzt
immer häufiger in ernste Verkehrsunfälle verwickelt.
Mit 1. Mai 2026 gelten nunmehr österreichweit neue Regelungen für Scooter-Fahrerinnen und -
Fahrer – von Helmpflichten über Verhaltensvorschriften bis hin zu Parkregeln. Das Land Burgenland
hat diese wichtige Neuregelung zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Kuratorium für
Verkehrssicherheit (KFV) einen übersichtlichen Info-Folder unter dem Titel „Regeln und Tipps für
Scooter-Fahrer“ zu erstellen. Der Folder fasst die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Micro-
Scooter und E-Scooter kompakt und verständlich zusammen und gibt praxisnahe Tipps für mehr
Sicherheit im Straßenverkehr.
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In der Anlage wird die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 04. Mai 2026
betreffend Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände kundgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Abbrennen von Schadhölzern im Zuge der noch
andauernden Aufräumarbeiten des Schneebruchs und Windwurfs in den heimischen Wäldern ab
05.05.2026 verboten ist.
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Das Land Burgenland, Abteilung 5 – Wasser, Klima und Energie, weist darauf hin, dass das Öffentliche Wassergut (z. B. Bäche und deren Uferbereiche) eine wichtige Funktion für Hochwasserschutz, Umwelt und Allgemeinheit erfüllt und gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.
In letzter Zeit wurden vermehrt Ablagerungen wie Grünschnitt, Holz oder Baumaterialien in Gewässernähe festgestellt.
Solche Ablagerungen sind verboten, da sie:
Auch das Errichten dauerhafter Einrichtungen zur Wasserentnahme ist ohne entsprechende Genehmigungen nicht erlaubt.
Bei Verstößen müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Es werden alle Bürger und Bürgerinnen ersucht, diese Vorschriften einzuhalten und so zum Schutz unserer Gewässer sowie zur Sicherheit der Allgemeinheit beizutragen.
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Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 16. März 2026.
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Die massiven Schneemengen im Februar haben zu einer erhöhten Zahl von Baumbrüchen geführt. Um die Sicherheit im öffentlichen und privaten Bereich zu gewährleisten, ersuchen wir alle Grundstücks- und Waldeigentümer, ihre Flächen zeitnah zu kontrollieren und beschädigte oder umgestürzte Bäume, Äste und Sträucher fachgerecht zu entfernen.
Gesetzliche Verpflichtungen und Haftung
Überwuchs auf Verkehrsflächen
Bitte achten Sie auch auf Überwuchs von Sträuchern und Bäumen auf Gehsteigen, Straßen und Wegen. Diese sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet ist und Sichtbehinderungen vermieden werden.
Unterstützung und Hinweise
Bei größeren Schäden oder Unsicherheiten empfehlen wir, Fachpersonal (Forstfacharbeiter, Baumpfleger) beizuziehen, um Risiken richtig einzuschätzen und Arbeiten sicher durchzuführen.
Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Verantwortungsbewusstsein, um die Sicherheit in unserer Gemeinde zu gewährleisten.
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Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2025.
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Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Olbendorf vom 15. Dezember 2025 über die Ausschreibung einer Hundeabgabe.
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Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Olbendorf vom 15. Dezember 2025 über die Ausschreibung von Wasserbezugsgebühren.
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Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Olbendorf vom 15. Dezember 2025 über die Ausschreibung der Kanalbenützungsgebühr.
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Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Olbendorf vom 15. Dezember 2025 über die Ausschreibung und Einhebung einer Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle.
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Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 15. September 2025.
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Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 26. Juni 2025.
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Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 10. März 2025.
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Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 09. Dezember 2024.
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Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 12. September 2024.
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Unter dem Titel "Gebührenbremse" hat der Bund einen einmaligen Zweckzuschuss von insgesamt 150 Millionen Euro den Gemeinden gewährt. Er dient österreichweit zur Senkung der Gebühren für die Benützung kommunaler Einrichtungen im Jahr 2024. Die Gemeinde Olbendorf erhielt einen Anteil in Höhe von 24.317,00 Euro.
Der Gemeinderat hat am 13. Juni 2024 in seiner Sitzung beschlossen, den Zuschuss dem Bereich Kanal bzw. Abwasserbeseitigung als Einnahme zuzuführen. Seitens der Gemeinde Olbendorf wurden die Gebühren im Jahr 2023 nicht erhöht bzw. indexangepasst. Man wollte den Bürgern zur allgemeinen Teuerung eine Gebührenerhöhung ersparen. Somit kommt die Verwendung allen Gemeindebürgern zu Gute, da die ursprünglich geplante Gebührenerhöhung im Bereich Kanal für das Jahr 2024 nicht im vollen Umfang erfolgen musste.
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Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2024.
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Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2024.
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Heute Nachmittag wurden bei der Bushaltestelle im Dorf beim ehem. Gasthaus Heschl-Pallisch Kopfhörer der Marke “Apple AirPods“ in weiß gefunden.
Die Kopfhörer können ab Montag, den 04. März 2024 im Gemeindeamt vom Besitzer abgeholt werden!
Der Wasserverband Unteres Lafnitztal hat die Probenahme und Analysierung des Trinkwassers aus dem Ortsnetz der Gemeinde Olbendorf veranlasst. Die Probenahme erfolgte am 13. November 2023 durch die Biologische Station Neusiedler See.
Der Wasserverband und die Gemeinde Olbendorf erlauben sich laut Beilage über das Ergebnis zu informieren.
Im Anhang finden Sie die Kundmachung gemäß § 50 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2023.
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Die Gemeinde Olbendorf hat sich im Rahmen des EFRE-Förderprogramms verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeffizienz und nachhaltige Mobilität zu setzen. Zur verstärkten Forcierung des Klima- und Umweltschutzes und den damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteilen sowie die damit einhergehende Imageverbesserung der Gemeinde wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Projekte umgesetzt:
Die in diesem Bericht eingefügten Bilder stellen nur einen Teil der tatsächlichen Projektdokumentation dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Durch die genannten Maßnahmen spart die Gemeinde Olbendorf rund 7,42 t CO2 pro Jahr. Die Kosten für diese Maßnahmen betrugen rund € 250.000,00.
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Landes Burgenland kofinanziert.
Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at
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Ab sofort wird bei Geburten eine Fahne gehisst. Die Geburtenfahne soll Neuankömmlinge willkommen heißen und gleichzeitig die übrige Bevölkerung über das erfreuliche Ereignis informieren.
Die Kindergartenkinder unserer KIBEI Olbendorf gestalteten mit den Pädagoginnen die bunte Willkommensfahne.
Für die kleine Elisa wehte die Geburtenfahne das erste Mal vorm Gemeindehaus Olbendorf. Bgm. LAbg. Wolfgang Sodl gratulierte den frisch gebackenen Eltern Nicole und Patrick Heinzl und der stolzen “großen“ Schwester Hannah zur kleinen Erdenbürgerin recht herzlich.
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