
Der Entwurf einschließlich des Erläuterungsberichtes ist während der gesamten Auflagedauer im Gemeindeamt aufgelegt.
Die Auflagefrist läuft von 27.10.2025 bis 22.12.2025.
Innerhalb dieser Frist kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet im Gemeindeamt bekannt geben.
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