
Das Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 to Gesamtgewicht ist größtenteils außer Kraft. Für nachfolgende Teilabschnitte bleibt die Gewichtsbeschränkung jedoch noch aufrecht: Hintere Pöllau, Verbindung Pöllau- Zeutschach, Verbindung Perchau- Greith, Hahnfalzbergweg, Oberberg und Grabenweg Mühlen bzw. Karnertratte
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