
Die Naturparkgemeinde Mühlgraben und das Land Burgenland gewähren ordentlich Studierenden auch im Sommersemester 2026 wieder einen eine Förderung (jeweils maximal € 76,-) zu den Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Voraussetzungen:
Anträge können seit der Förderperiode für das Sommersemester 2026 nur mehr online beim Amt der Burgenländischen Landesregierung bis spätestens 15.07.2026 eingebracht werden.
Im Falle der Gewährung der Förderung durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung kann die Förderung (maximal € 76,-) der Naturparkgemeinde Mühlgraben beantragt werden. Anträge hierzu können schriftlich, unter Beilage der positiven Förderbestätigung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, beim Gemeindeamt Mühlgraben oder via E-Mail an post@muehlgraben.bgld.gv.at eingebracht werden.
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