Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Kundmachung und Ladung
zur Bauverhandlung
Mit Eingabe vom 15.06.2026 hat Firma Hellmayr GmbH, 4076 St. Marienkirchen/Polsenz, gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (BauG), LGBl. Nr. 59/1995, in der geltenden Fassung, um die Erteilung der Baubewilligung für die Bauvorhaben Neubau Betriebsgebäude mit Büro, Batterieraum, Garagen, Lager, Flugdach für 15 PKW Abstellplätzen, sechs PKW Stellplätze, überdachter LKW Stellplatz, LKW Abstellplätze, überdachte Lagerfläche, PV Anlage mit 190 Modulen 90 kWp, drei Stromspeicher mit je 32 kWh, gesamt 96 kWh, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Sicker- und
Verrieselungsanlagen, Flüssiggas-Schrank, Einfriedungen bis 150 cm Höhe und Toranlage, Hauskanalanlage, auf dem Grundstück Nr. 606/18, EZ 66430/01462, KG 66430 Weitendorf, Gewerbestraß 4, angesucht.
Hierüber werden im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBI. Nr. 51, i. d. g. F., die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein von Amts wegen für
Mittwoch, 12. August 2026, um ca. 08:30 Uhr,
mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle Gewerbestraße 4 angeordnet.
Verhandlungsleiter: Mag. Hermann OFNER
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Die Marktgemeinde Wildon sucht zum ehestmöglichen Eintritt eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter im Bereich kommunale Infrastruktur und Projektmanagement mit einem Beschäftigungsausmaß von 100%.
Der Aufgabenbereich umfasst, unter anderem, Projektmanagement (Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von kommunalen Projekten), Verantwortung für die Planung und Durchführung von diversen Arbeiten an öffentlichen Einrichtungen (Straßen, Trinkwasserversorgung, etc.) sowie zentrale Mitarbeit im Beschaffungsprozess.
Für diese Position bringen Sie einen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule, fundierte Projektmanagementkenntnisse, sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office) sowie ein hohes Maß an Diskretion mit.
Eine selbstständige, strukturierte Arbeitsweise und Teamfähigkeit runden Ihr Profil ab.
Der monatliche Mindestbezug liegt nach dem Entlohnungsschema für Vertragsbedienstete, Entlohnungsgruppe I - Angestellte bei € 3.200,00 brutto. Je nach Qualifikation und Erfahrung ist die Einstufung in eine höhere Entlohnungsstufe
möglich.
Senden Sie Ihre Bewerbung bis 14. August 2026 an:
Marktgemeinde Wildon, z.H. Frau Daniela Baumann
daniela.baumann@wildon.gv.at
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Die wichtigsten Informationen im Überblick:
• Der Preis pro Menü beträgt € 15,30 inklusive Zustellung.
• Die Belieferung in Wildon erfolgt 7 Tage die Woche.
• Täglich stehen zwei Mittagsmenüs zur Auswahl. Diese bestehen jeweils aus Suppe, Hauptspeise (wahlweise mit Fleisch oder vegetarisch), Salat und Nachspeise.
• Die Mindestbestellmenge beträgt drei Mittagsmenüs pro Woche.
• Eine Abmeldung ist jederzeit möglich, es gibt keine Kündigungsfrist.
• Die Abrechnung erfolgt monatlich mittels SEPA-Lastschrift (separates Einzugsformular).
Bestellung der Menüs:
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Menüs online zu bestellen. Wenn Sie diese Option nutzen möchten, bitten wir Sie, dies entsprechend im Anmeldeformular anzukreuzen.
Sie erhalten den wöchentlichen Menüplan direkt vom Fahrer. Bitte kreuzen Sie darauf an, welche Menüs Sie in der folgenden Woche wünschen, und geben Sie den ausgefüllten Menüplan dem Fahrer wieder retour.
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Zuge des Larvenmonitorings des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes in der 22. Kalenderwoche wurden Amerikanische Rebzikaden im ersten Larvenstadium gefunden.
Kontrollen in den eigenen Weingärten sind empfehlenswert, um die Situation am eigenen Standort abzuschätzen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angeführten Kontakte der Warnmeldung.
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Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat in der Sitzung vom 20.05.2026, Top 11 den Aufteilungsentwurf zur Verteilung des Jagdpachtschillings beschlossen. Rechtsgrundlage: § 21 Stmk. Jagdgesetz, LGBl. Nr. 23/1986, in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 74/2022. Der von den Jagdgesellschaften erlegte Jagdpachtschilling wurde unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindegebiet einbezogenen Grundstücke auf die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes aufgeteilt. Der Jagdpachtschilling ist in der Zeit von 01.10.2026 (sechs Wochen) bis zum 13.11.2026, zu den Parteienverkehrszeiten von den Grundeigentümern im Gemeindeamt, Bürgerservice, Amtskasse, Hauptplatz 61, abzuholen. Grundeigentümer können sich durch eine andere Person, die mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet ist, für die Entgegennahme der Auszahlung vertreten lassen. Für die Auszahlung auf ein Konto ist ein schriftlicher Antrag mit Name, Bank und IBAN zu stellen. Gemäß § 21 Stmk. Jagdgesetz verfallen Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, zu Gunsten der Gemeindekasse.
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Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2026 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark gemäß §§ 5 (2) und 9 (2) der Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBl.Nr. 35/2010 idgF.
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84 Gemeinden.. und wir sind eine davon! Auch dieses Jahr wurden wir - dank engagiertem Einsatz in unserem Team - wieder mit dem Zertifikat "Familienfreundliche Gemeinde" ausgezeichnet!
Im Rahmen einer feierlichen Zertifikatsverleihung in den Räumlichkeiten der Energie AG Oberösterreich in Linz wurden am 9. April 2026 zahlreiche Gemeinden und Regionen aus ganz Österreich für ihr familienfreundliches Engagement ausgezeichnet. Die Verleihung des staatlichen Gütezeichens familienfreundlichegemeinde erfolgte durch Claudia Bauer, Bundesministerin für Europa, Integration und Familie sowie den Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes, DI Bgm. Johannes Pressl.
Bürgermeister Christoph Grassmugg übernahm die Ehre, an der Verleihung teilzunehmen.
Fotocredits © Harald Schlossko
Familie und Beruf - #familienfreundlichegemeinde
Mehr Infos zum Zertifikat finden Sie hier: https://www.wildon.gv.at/familienfreundliche-gemeinde-region.html
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Immer mehr Menschen nutzen die Freuden am Pool im eigenen Garten. Mit der steigenden Anzahl privater
Schwimmbäder sind die Befüllungen von Pools jeglicher Größe im Frühjahr eine zunehmende Herausforderung
für die Trinkwasserversorger! Die Wasserentnahme aus Hydranten führt zu einem Druckabfall in den
Wassernetzen und gefährdet die Trinkwasserversorgung.
Mehr Informationen im Blatt anbei!
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Ab sofort kann im Bürgerservice der Marktgemeinde Wildon eine Fischereilizenz für den Badesee Wildon von WildonerInnen bzw. Vereinsmitgliedern eines Wildoner Vereines erworben werden.
Gültig ist diese ab sofort bis 15.05.2026 und anschließend vom 16.09.2026 bis 31.12.2026 und kostet 139 Euro, dies in Kombination mit einer gültigen, amtlichen Fischerkarte des Landes Steiermark.
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Mehr Informationen zu unserem Projekt finden Sie hier!
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Die fünf Gemeinden der Hengist Region bilden die Klima- und Energiemodellregion, kurz KEM Hengist+ und die Klimawandelanpassungsmodellregion Hengist+, kurz KLAR! Hengist+. In den kommenden zweieinhalb Jahren werden Maßnahmen und Projekte umgesetzt, die einerseits zusätzliche Investitionen in den Klimaschutz ermöglichen und andererseits die Region frühzeitig auf die Auswirkungen des Klimawandels vorbereiten und an diese anpassen sollen. Besonders die Bevölkerung soll durch Informationsveranstaltungen und Beratungen inspiriert und motiviert werden, sich in den eigenen vier Wänden mit dem Thema Energieeffizienz und Wohlbefinden zu beschäftigen und mit kleinen Veränderungen den Alltag der kommenden Jahre und Jahrzehnte lebenswert zu erhalten.
Im Bereich der Öko‑Förderungen gibt es laufend Neuerungen, da Bund und Land ihre Programme derzeit neu strukturieren. So stehen wieder Bundesförderungen für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizungssystem zur Verfügung. Die Eigenheimförderung sowie die Sanierungszuschüsse des Landes Steiermark können voraussichtlich ab März beantragt werden. Für alle Förderprogramme gilt grundsätzlich das „First‑come‑first‑serve“-Prinzip. Das bedeutet: Sobald die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, werden keine weiteren Anträge mehr angenommen. Wer also ein entsprechendes Vorhaben plant, sollte seinen Antrag möglichst frühzeitig einreichen.
Die heftigen Regenfälle und die damit verbundenen Schäden vom August 2023 sind uns noch in Erinnerung. Die Prognosen der GeoSphere Austria zeigen, dass die Intensität der Tagesniederschläge künftig auch in unserer Region zunehmen wird. Dadurch steigt das Risiko für Hochwasserereignisse deutlich an. Umso wichtiger ist es, gut vorbereitet und rechtzeitig informiert zu sein, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können.
Für die erste KLAR! Veranstaltung wurde Markus Stadler vom Zivilschutzverband Steiermark eingeladen, um uns am 30.04.2026 im Gemeindeamt Hengsberg, mit Tipps zu unterstützen, wie wir bei zukünftigen Ereignissen bestmöglich vorbereitet sein können.
Bei etwaigen Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per Mail, oder an den Sprechstunden in den Gemeinden persönlich zur Verfügung. In Wildon finden die Sprechstunden jeweils am zweiten Donnerstag im Monat von 8-12 Uhr im Bürgerservice statt. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, werden die Sprechstunden in der darauffolgenden Woche abgehalten.
Mail KEM: katharina.hader@lebring-st-margarethen.gv.at
Mail KLAR!: laura.merkac@lebring-st-margarethen.gv.at
Tel.Nr.: 0664 93237579
Ab 15.3. geht unsere KEM-Managerin in den Mutterschutz und ist vorübergehend nicht erreichbar. In der Zwischenzeit steht Ihnen unsere KLAR!-Managerin auch für Fragen im KEM-Bereich zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen, Ihr Interesse und auf eine gemeinsame Umsetzung von Projekten für unsere Region.
KEM-Managerin DI Katharina Hader
KLAR!-Managerin Laura Merkač
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Seit dem 11. Oktober 2025 ist die Marktgemeinde Wildon offizielle Partnergemeinde der ungarischen Gemeinde Véménd.
Wir freuen uns sehr über diese neue Verbindung und auf eine freundschaftliche, lebendige Zusammenarbeit zwischen unseren Gemeinden.
Ziel dieser Partnerschaft ist es, Begegnungen zu fördern, kulturelle Brücken zu bauen und gemeinsame Projekte in den Bereichen Kultur, Jugend und Regionalentwicklung zu verwirklichen.
Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten, die zum Zustandekommen dieser Partnerschaft beigetragen haben!
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In den kommenden Jahren wird die Südstrecke zwischen Werndorf und Spielfeld-Straß durchgehend zweigleisig ausgebaut. Damit sind die Weichen für eine moderne Bahn in der Südsteiermark gestellt mit vielen Vorteilen für Bahnkund:innen. Aktuell finden erste Erhebungen für das Großprojekt statt, das voraussichtlich 2039 fertiggestellt sein soll. Um die Bevölkerung von Anfang an über die kommenden Schritte zu informieren, haben die ÖBB schon jetzt ein Projektbüro für den Abschnitt zwischen Werndorf und Lebring mit regelmäßigen Sprechstunden eingerichtet. Am Bahnhof Wildon (Bahnhofstraße 1, 8410 Wildon) können Interessierte jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat, jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr ohne Voranmeldung ihre Fragen zum Projekt stellen. Auf diese Weise können Anrainer:innen persönliche Anliegen frühzeitig klären. Gleichzeitig können sich Interessierte aus erster Hand über verschiedene Projektschritte und Prozesse informieren. Die Sprechstunden starten bereits ab September 2025 und werden in den kommenden Jahren je nach Bedarf adaptiert.
Projektbüro Zweigleisiger Ausbau Werndorf – Spielfeld-Straß
ÖBB-Infrastruktur AG
Bahnhofstraße 1
8410 Wildon
Sprechstunden jeden 1. und 3. Mittwoch, jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr
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Wildon wäre fast Hauptstadt geworden!
Wie das? Lesen Sie mehr dazu im Artikel von Frau Dr. Alexandra Kofler.
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Holen Sie sich auch die App zur neu gestalteten Homepage um keine Infos mehr zu verpassen!
Diese ist eine kompaktere Version unseres neuen Webauftrittes mit raschem Zugriff zu den wichtigsten Infos wie Kontakte, neueste Infos, Müllabfuhr oder Veranstaltungen.
Kostenlos erhältlich im „App-Store“ (iOS) oder „Google Play Store“ ![]()
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Wir freuen uns über die erworbene Auszeichnung des Goldenen Bodens der WKO Leibnitz!
Bezirksstellenobmann Dr. Dietmar Schweigl und Bezirksstellenleiter Martin Heidinger überreichten das Zertifikat für die nachhaltige Unternehmerfreundlichkeit an Bürgermeister Christoph Grassmugg.
Der GOLDENE BODEN zeichnet Gemeinden aus, die Aktivitäten in Richtung nachhaltiger Wirtschaftsstandort setzen.
Die Einbindung von Unternehmerinnen und Unternehmern in die Gemeinde sowie ein umfangreiches Serviceangebot für Unternehmen, effektives Leerflächen- und Flächenmanagement, gezielte Förderungen sowie transparente Verfahren bei öffentlichen Vergaben sind nach wie vor von zentraler Bedeutung.
Zusätzlich werden nun jedoch neue Kriterien für eine langfristige und nachhaltige Standortentwicklung eingeführt, um ein bewusstes Miteinander von Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft zu fördern. Dieser Schritt reflektiert die sich verändernde Dynamik unserer Zeit und betont die Notwendigkeit, ökonomische Entwicklungen im Einklang mit Umwelt und sozialen Aspekten zu gestalten. Die Initiative GOLDENER BODEN bleibt somit ein Schlüsselinstrument für die Förderung einer gesunden und zukunftsorientierten Gemeindeentwicklung.
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