Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Streuobstbäume und -wiesen zu pflanzen und zu erhalten ist wichtiger denn je: Sie können als Elemente des Biotopverbunds voneinander getrennte Lebensräume wieder miteinander verbinden. Daher wird vom Biotopverbund-Management der Regionalmanagement Südweststeiermark GmbH als Teil der Landes-Initiative „NaturVerbunden Steiermark“ heuer eine Streuobstaktion durchgeführt, bei der Jungbäume zu vergünstigten Konditionen angeboten werden. So soll gemeinsam das südweststeirische Naturerbe bewahrt werden. Die Aktion erstreckt sich auf die gesamte Region Südweststeiermark. Es sind also alle Bewohner der Bezirke Leibnitz und Deutschlandsberg herzlich zum Mitmachen eingeladen!
Es können pro Haushalt höchstens 5 Bäume bestellt werden. Die günstigen Aktionspreise werden durch das Biotopverbund-Management Südweststeiermark ermöglicht. Bei der Baumausgabe am 09. November 2025 in der Baumschule Grinschgl werden die Restkosten der jeweiligen Bestellung in bar eingehoben.
Obstbäume liefern Ihnen künftig nicht nur eine saftige Ernte, sondern haben auch eine wichtige Bedeutung für den Biotopverbund und damit für die Artenvielfalt. Die Obstbäume können zum Kleinstlebensraum für Tiere mit sehr speziellen Anforderungen an ihre Umgebung werden, zum Beispiel für den selten gewordenen Juchtenkäfer. Die Blüten und Früchte dienen vielen Tieren als Nahrungsgrundlage. Durch eine naturschonende Pflege der Wiesen rund um die Obstbäume, können noch weitere Tierarten wie der Wiedehopf und zahlreiche Pflanzenarten wie die Wiesen-Flockenblume profitieren.
Sichern Sie sich Ihre Jungbäume, um gemeinsam Lebensräume zu verbinden. Für Mensch und Umwelt.
Link zum Bestellformular: www.gartenshop-grinschgl.at/streuobst/
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Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 EUR beschlossen. Diese Maßnahme stellt wieder eine wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte dar. Der Heizkostenzuschuss kann von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 im Marktgemeindeamt beantragt werden.
Die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) betragen:
Wichtig:
Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie:
Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Bei Fragen steht Ihnen das Sozialservice des Landes unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.
Unter Vorlage der Zusage des Landes erhalten Sie auch 50 EUR von der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal.
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Mit 14. Dezember 2025 nimmt die Koralmbahn ihren Betrieb auf – das hat Auswirkungen auf den übrigen Bahnverkehr und das RegioBus-Netz.
Mit der Koralmbahn geht erstmals seit Jahrzehnten eine völlig neue Bahnstrecke in Österreich in Betrieb. Damit eröffnen sich neue attraktive Reisemöglichkeiten für Kärnten, die Steiermark und weit darüber hinaus. Mit dem neuen Interregio-Angebot werden zudem neue Fernverkehrsverbindungen auf Hauptstrecken abseits der West- und Südstrecke eingeführt.
Für Pendler:innen interessant: Vom Bahnhof Hengsberg aus ist man im Halbstundentakt in rund einer Viertel Stunde am Grazer Hauptbahnhof.
Mittlerweile sind alle ab 14. Dezember gültigen neuen Fahrpläne über den Routenplaner BusBahnBim abrufbar.
Dabei handelt es sich um einen vorläufigen Fahrplanstand – es kann bis zum Fahrplanwechsel im Dezember noch zu der einen oder anderen Änderung kommen.
Und: Die Koralmbahn wird auch im steirischen RegioBus-Liniennetz mehr oder weniger spürbare Anpassungen haben.
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Das Österreichische Bundesheer informiert:
Überschalltraining Eurofighter von 03. November bis 14. November 2025
Von 03. November bis 14. November 2025 (45. und 46. KW) findet das zweite Überschalltraining der österreichischen Luftstreitkräfte für das Kalenderjahr 2025 statt. Pro Tag sind jeweils zwei Überschallflüge zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr im gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Ballungsräumen sowie den Bundesländern Tirol und Vorarlberg geplant.
Unverzichtbar für eine funktionierende Luftraumüberwachung
Das Fliegen mit Überschall ist ein unverzichtbarer Teil des Trainings und der Ausbildung unserer Piloten. Es ist für eine funktionierende österreichische Luftraumüberwachung unumgänglich.
Auch im Überschallbereich hat ein sicherer Flugbetrieb und die Flugsicherheit höchste Priorität. Die Piloten trainieren unter realen körperlichen Belastungen, welche im Simulator nicht dargestellt werden können. Die enge und äußerst zeitkritische Koordinierung zwischen Militärpiloten, Radarleitoffizieren und der militärischen sowie zivilen Flugsicherung ist einer der wichtigsten Inhalte des Trainings.
Luftfahrzeuge: zwei Eurofighter
Rückfragehinweis:
Oberstleutnant Marco Spörk
Presseoffizier des Militärkommandos Steiermark
presse.steiermark@bmlv.gv.at
Mobil: 0043 664 622 3304
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Bauverhandlung am 31.10.2025 um ca. 09:00 Uhr
Abbruch und Wiedererrichtung der Dachkonstruktion beim bestehenden Wirtschaftsgebäude, Zu- und Umbau sowie Instandsetzung
GST 122/1, 123 aus EZ 184 in KG 66145 Mollitsch
Bernadette Feuerstein, 1100 Wien
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Die Marktgemeinde St. Nikolai i. S. ist gemeinsam mit den Gemeinden Hengsberg, Lebring-St. Margarethen und Wildon Mitglied der Klima- und Energiemodellregion (KEM) Hengist+. DI Katharina Hader ist hier KEM-Managerin und sieht ihre Aufgabe darin, regionale Projekte zu initiieren und zu begleiten, die den Klimaschutz stärken, die Energieeffizienz fördern und unsere Lebensqualität langfristig sichern. Dabei geht es nicht nur um große Maßnahmen – auch kleine Schritte, kreative Ideen und gemeinsames Handeln machen den Unterschied.
Unsere Bevölkerung ist herzlich eingeladen, sich hierbei einzubringen – sei es mit Anregungen, Fragen zu Förderungen oder einfach durch Interesse an unseren Vorhaben. Gemeinsam können wir viel bewegen!
KEM-Managerin DI Katharina Hader führt daher Energie-Sprechtage im Marktgemeindeamt St. Nikolai im Sausal durch:
Di. 21.10.2025
Di. 18.11.2025
Di. 16.11.2025
(jeweils von 8 - 12 Uhr)
Nutzen Sie diese Gelegenheit um Informationen aller Art über Energie und diverse Fördermöglichkeiten zu erhalten!
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Eine Information des Bezirkspolizeikommandos Leibnitz:
Seit einiger Zeit wird eine Verschiebung bei den Einbrüchen beobachtet: weg von den klassischen Hauptsaisonen wie Urlaubs- oder Dämmerungszeit hin zu Einbrüchen, die sich über das ganze Jahr verteilen. Das Bundeskriminalamt warnt und gibt Tipps.
Für Einbrecher das Wichtigste: eine leere Wohnung oder ein leeres Haus. So beobachtet das Bundeskriminalamt bereits seit einiger Zeit eine Verschiebung bei den Einbrüchen. Wurden früher vermehrt Einbrüche zu "Hauptsaisonen" wie Urlaubs- oder Dämmerungszeit registriert, so verteilen sich die Delikte nun über das ganze Jahr hinweg zu allen Tages- und Nachtzeiten. Doch mit bereits simplen Maßnahmen kann das Risiko Opfer eines Einbruchs minimiert werden. So ist jetzt beispielsweise die perfekte Jahreszeit, um Türen und Fenster höherer Widerstandsklassen einbauen zu lassen.
Ungestört
Die meisten Einbrüche finden vormittags beziehungsweise über die Mittagszeit statt, denn da ist die Wahrscheinlichkeit, dass niemand zu Hause ist, am größten. Ob das Zielobjekt leer ist, wird von den Tätern über bestimmte Merkmale festgestellt. Hier wird kurzfristig entschieden, ob die Wohnungstüren oder die Wohnhausfenster für den Täter schnell und ohne großen Aufwand zu überwinden sind. Dabei spielt auch die Umgebung eine wichtige Rolle. Wenn der Täter leicht durch Passanten oder Nachbarn beobachtet werden kann, wird er eher Objekte auswählen, bei denen ein Sichtschutz besteht.
Rolle von Social Media
Der typische Einbrecher wählt seine Tatobjekte nicht über soziale Medien aus bzw. ist auch vielmehr nicht in der Lage dazu, da die Zuordnung von Adressen zu den üblichen Userdaten meist viel zu aufwendig ist. Dies gilt jedoch nicht, falls auf dem Profil klar ersichtliche Adressen einsehbar sind oder Fotos mit Verortung gepostet werden. Daher ist es wichtig, genau zu überlegen, welche Inhalte wie online kommuniziert werden. Seine Abwesenheit über soziale Medien bekanntzugeben, kann aber auch einen positiven Aspekt haben, da dadurch die Aufmerksamkeit von Nachbarn eventuell erhöht wird.
Präventionstipps
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Die BH Leibnitz teilt die Verschiebung des Hundekundenachweis-Termins von 25.10.2025 auf 08.11.2025 mit.
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Am 6. August 2025 wurde der Vorsorgecheck Naturgefahren in unserer Gemeinde mit Vertreter:innen der Gemeinde und der KEM Hengist+ durchgeführt. Organisiert wurde der Naturgefahrencheck von der Gemeinde gemeinsam mit der Klimaschutzkoordination des Landes Steiermark. Dabei wurden 15 Naturgefahren besprochen bzw. die für die Gemeinde relevanten näher durchleuchtet sowie Vorsorge-Möglichkeiten zur „Anpassung an den Klimawandel“ diskutiert. Ein Aktionsplan mit Maßnahmen ist in Ausarbeitung, die Gemeinde wird weiterhin über die Tätigkeiten diesbezüglich informieren. Sollten sie Ideen und Anregungen haben, melden Sie sich bitte im Marktgemeindeamt.
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Die Bauarbeiten in der Volksschule sind voll im Gange. Für den Zubau wurde der Stiegenbereich von der Garderobe in das Schulgebäude entfernt. Die Sanierungsarbeiten in den Klassen (Bodensanierung, Akustikmaßnahmen, Licht, Fenstersanierung, Malerarbeiten) werden bis zum Schulanfang abgeschlossen sein, damit der Schulstart plangemäß erfolgen kann. Der Zubau wird noch längere Zeit beanspruchen, ein ungestörter Schulbetrieb ist dennoch gewährleistet.
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In letzter Zeit wurden vermehrt freilaufende Hunde in Siedlungsgebieten bemerkt!
Hundebesitzer - bitte beachten:
Hunde sind gemäß § 3b des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes an öffentlichen Orten mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen und/oder an der Leine zu führen! Sämtliche Hunde haben eine Hundemarke zu tragen.
Übrigens: Hundekot verursacht „haufenweise“ Ärger! Daher werden alle Hundebesitzer, deren Hunde beim Gassigehen nicht auf ihrem eigenen Grund und Boden ihre Notdurft verrichten, ersucht, die entstandenen Häufchen mitzunehmen bzw. zu entsorgen - auch im Generationenpark! Machen Sie Schluss mit dem leidigen Häufchen-Problem - Ihre „Nachkommen“ bedanken sich!
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Bauverhandlung am 04.06.2025 um ca. 10:45 Uhr
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Geräte und als Garage für Traktoren, Errichtung einer Stützwand entlang der bestehenden Zufahrt, Geländeveränderungen
GST 184 aus EZ 38 in KG 66167 St. Nikolai im Sausal
Johannes Zöhrer, 8505 Sankt Nikolai im Sausal
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Kundmachung über die Mitglieder der Wahlbehörden und Vertrauenspersonen anlässlich der Gemeinderatswahl am 23.03.2025.
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Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) änder sich die Höhe der Benützungsgebühren für Kanal und Müll ab 01.01.2025 um 1,8 %.
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2024 für das Jahr 2025 den Voranschlag beschlossen sowie weitere Beschlüsse gemäß § 76 Abs. 2 GemO gefasst.
Der beschlossene Voranschlag sowie die Beschlüsse liegen ab 17.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Nach Ablauf der Auflagefrist des beschlossenen Voranschlags wird der Voranschlag rechtskräftig.
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2 Ringe gefunden im Mehrzwecksaal nach dem Preisschnapsen des Fußballclubs am 07.12.2024.
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Ab 1. Jänner 2025 kommt es zu einer Umstellung der Leicht- und Metallverpackungssammlung. Österreichweit werden dann restentleerte Kunststoff- und Metallverpackungen gemeinsam im Gelben Sack gesammelt. Diese gemeinsame Sammlung stellt dank großer Fortschritte bei Sortiertechnologien und -anlagen kein Problem dar. Vielmehr sind das Sortieren und Recyceln von Verpackungen über die letzten Jahre noch effizienter geworden.
Zugleich wird ab 1. Jänner 2025 das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt. PET-Getränkeflaschen und Getränkedosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter werden mit 25 Cent bepfandet und sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet. Zurückgeben kann man diese Gebinde dann in den Verkaufsstellen wie Supermärkten. Durch die Einführung des Einwegpfandes wird mehr Platz in den Sammelbehältern geschaffen, sodass Leicht- und Metallverpackungen gemeinsam gesammelt werden können ohne das System zu überlasten.
Mit dem genauen Stichtag 01.01.2025 sind Umstellungsmaßnahmen jedoch nicht flächendeckend möglich, da unsere Entsorger die blauen Container für Metallverpackungen natürlich nicht in der gesamten Steiermark gleichzeitig abziehen können.
In St. Nikolai im Sausal werden am 07.01.2025 alle Metallverpackungscontainer ersatzlos abgezogen. Sobald diese abgezogen wurden, können Metallverpackungen im Gelben Sack mitgesammelt werden. Auch die Umstellung auf das Einwegpfandsystem wird nicht lückenlos mit 01.01.2025 vollzogen. Altbestände an bereits abgefüllten Getränken dürfen noch über das gesamte Jahr 2025 in nicht bepfandeten Gebinden abverkauft werden. Somit werden Alt-Flaschen und Alt-Dosen ohne Pfandsymbol noch im Gelben Sack mit gesammelt.
Wir ersuchen um gewissenhaftes Mittragen der Umstellungsmaßnahmen und danken für ihr Verständnis!
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Für unsere Landwirte:
Ab Jänner 2025 kommt es zu einer Änderung der Falltierabholung durch Firma Purea (ehem. TKV): Anmeldungen von Falltierabholungen sind online möglich. Beachten Sie hierzu das beigefügte Infromationsschreiben.
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Hier finden Sie den aktuellen Voranschlag sowie den Rechnungsabschluss für das abgelaufene Haushaltsjahr.
Alle weiteren Daten und Kennzahlen finden Sie unter:
https://www.offenerhaushalt.at/gemeinde/sankt-nikolai-im-sausal
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Die Marktgemeinde stellt der Gemeindebevölkerung mit Hauptwohnsitz in St. Nikolai im Sausal zwei Stück Klimatickets zur Verfügung, mit welchen alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark benutzt werden können.
Kosten: € 3,00 pro Tag und Ticket
Eine Person kann max. 7 Tage pro Monat das Klimaticket nutzen.
Die Bestellung bzw. Reservierung erfolgt im Marktgemeindeamt (Tel.Nr. 03185/2317 oder per Email gemeinde@nikolai-sausal.at).
Geben Sie den gewünschten Zeitpunkt sowie Namen, Adresse und Telefonnummer bei der Reservierung an.
Die Vergabe der Tickets erfolgt nach dem Prinzip “first come - first serve“.
Bei Verlust des Klimatickets ist dieses aliquot zu ersetzen. Die Rückgabe außerhalb der Amtsstunden ist (auf eigene Gefahr) im Postkasten beim Gemeindeamt möglich. Zu spät zurückgegebene Klimatickets können nachverrechnet werden.
Nützen Sie dieses Service für nervenschonende Fahrten mit den Öffis!
Weitere Informationen ÄlterDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 die ggst. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe beschlossen.
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Abfuhrordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal
Auf Grund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 07.01.2010, 20.05.2011 und 25.04.2022 wird gemäß § 11 in Verbindung mit § 13 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004, LGBl. Nr. 65/2004, und auf Grund der Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/ 1948 i.d.F. BGBl.I Nr. 100/2003, in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005, BGBl.I Nr. 156/2004, die Abfuhrordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal erlassen:
Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal (Stand: 25.04.2022)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71/1955, i.d.F. LGBl. Nr. 149/2016 nachstehende Kanalabgabenordnung beschlossen:
Hier finden Sie das Leitbild des Zivilschutzverbandes Steiermark mit allerhand interessanten Informationen für das tägliche Leben und zu vielen weiteren Themen, wie z.B. Blackout-Vorsorge, Strahlenschutz oder Hochwasserschutz.
Auf der Website https://www.zivilschutz.steiermark.at/ratgeber.html finden Sie allerhand Infos von A wie Autofahrer bis Z wie Zecken. Nutzen Sie diese wichtige Informationsquelle.
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Seit 24. Dezember 2021 können Sie die neue Gemeinde-App Gemeinde24 in Ihrem Appstore kostenlos downloaden.
Viele Funktionen und Inhalte bieten eine umfangreiche Information über die Gemeinde.
Suchen Sie in Ihrem Appstore nach „Gemeinde24“ und starten Sie die Installation.
Öffnen Sie anschließend das Gemeinde24-Symbol auf Ihrem Start-Bildschirm.
Bei ersten Öffnen zeigt Ihnen die Hilfefunktion, welche Möglichkeiten Ihnen Gemeinde24 bietet.
Geben Sie im Suchfeld Ihre Gemeinde „Sankt Nikolai im Sausal“ ein.
Achtung: Unbedingt den Erhalt von PUSH-Nachrichten – sowohl in der App als auch in Ihren Handyeinstellungen – akzeptieren!
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Allgemeine Kundmachung über die Veröffentlichung von Bauverhandlungen und sonstigen Bekanntmachungen im Internet sowie über die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen.
Weitere Informationen ÄlterDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.10.2021 den Grundsatzbeschluss für den Ausschluss für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal gefasst.
Weitere Informationen ÄlterDer Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.11.2019 nachfolgende Verordnung für Einfriedungen und lebende Zäune beschlossen:
Weitere Informationen ÄlterAufgrund des § 15 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBL I Nr. 103/2007, und des Landesgesetzes vom 3. Juli 2012, LGBl. 89/2012, über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden wird folgende Hundeabgabesteuerordnung erlassen:
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Öffentliche Kundmachung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss in seiner Sitzung vom 24.06.2011 folgende Verordnung:
Öffentliche Kundmachung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss gemäß § 41 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in seinen Sitzungen vom 24.06.2011 und 30.09.2011 nachfolgende Verordnung:
Lärmschutzverordnung für das Ferien- und Erholungsgebiet rund um den Waldschachersee.
Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal laut Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2017, mit der Bestimmungen zum Schutz gegen Lärm sowie Staubbelästigung erlassen werden.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.10.2016 nachfolgende Marktordnung sowie Marktgebührentarifordnung beschlossen:
Weitere Informationen Älter
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.10.2016 nachfolgende Marktordnung sowie Marktgebührentarifordnung beschlossen:
Achtung: Die ggst. Marktgebührentarifordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.07.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Über die Wiedereinführung beschließt der Gemeinderat.
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