Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Die Regionalmanagement Südweststeiermark GmbH sucht Dich als Leiter:in des Naturparks Südsteiermark (40 Wochenstunden).
Bewerbungsfrist: 25.08.2025
Details entnehmen Sie dem beigefügten Dokument!
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Die Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen schreibt ab Oktober 2025 die Stelle eines/einer Klimawandel-Anpassungsmodellregions-Manager:in (KLAR!-Manager:in) mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 % (20 Wochenstunden) aus.
Bewerbungsfrist 22.08.2025
Details entnehmen Sie dem beigefügten Dokument!
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Bauverhandlung am 25.08.2025 um ca. 10:00 Uhr
Zubau und Nutzungsänderung beim bestehenden Wohn- und
Wirtschaftsgebäude sowie Errichtung einer Stützmauer und einer
Geländeveränderung sowie Änderung der Wohnungstür im
Erdgeschoss
GST 381/6 aus EZ 290 in KG 66134 Lamperstätten
Franz Glauninger, 8505 Sankt Nikolai im Sausal
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Bekanntgabe der Land- und Forstwirtschaftskammer Steiermark über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2025 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark.
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Sparen Sie bis zu 30 % Energiekosten pro Jahr mit der Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) Hengist+. Jeden Montag von 16 bis 18 Uhr (August und September 2025) finden Informationsgespräche im Gemeindeamt Lebring statt.
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Am 15. und 16. August sind die Ressourcenparks Leibnitz und St. Johann i. S. geschlossen. Ab 18. August haben beide Ressourcenparks des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz wieder geöffnet.
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Aufgrund von Kanalsanierungsarbeiten ist die Ortsdurchfahrt Lamperstätten (bei Kapelle) von 15.07.2025 bis 15.08.2025 gesperrt (Totalsperre).
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Aufgrund von Kanalsanierungsarbeiten ist die Ortsdurchfahrt in Lamperstätten (Kapelle) von 15.07.2025 bis 15.08.2025 gesperrt (Totalsperre)! Die Zufahrt für unmittelbare Anrainer ist gewährleistet!
Bitte beachten Sie die Umleitung über die Landesstraße L635 - Landesstraße L303 (Predingerstraße) - Messnerweg - Klemweg - Schlossweg - Stinazer-Lamperstätten-Weg - Lamperstätten-St. Nikolai-Weg!
Wir danken für Ihr Verständnis!
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In letzter Zeit wurden vermehrt freilaufende Hunde in Siedlungsgebieten bemerkt!
Hundebesitzer - bitte beachten:
Hunde sind gemäß § 3b des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes an öffentlichen Orten mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen und/oder an der Leine zu führen! Sämtliche Hunde haben eine Hundemarke zu tragen.
Übrigens: Hundekot verursacht „haufenweise“ Ärger! Daher werden alle Hundebesitzer, deren Hunde beim Gassigehen nicht auf ihrem eigenen Grund und Boden ihre Notdurft verrichten, ersucht, die entstandenen Häufchen mitzunehmen bzw. zu entsorgen - auch im Generationenpark! Machen Sie Schluss mit dem leidigen Häufchen-Problem - Ihre „Nachkommen“ bedanken sich!
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Information unseres Wasserlieferanten, der Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH:
Die anhaltende Trockenheit und die weiteren Wetterprognosen stellen uns alle vor Herausforderungen. Wasser ist unser kostbarstes Gut – lebensnotwendig, begrenzt und nicht selbstverständlich.
Die Leibnitzerfeld Wasserversorgung GmbH bittet daher um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser in dieser angespannten Versorgungssituation.
Jeder Beitrag zählt – ob im Alltag, im Garten oder im Betrieb.
So können wir gemeinsam Wasser sparen:
Wir bedanken uns herzlich bei allen Konsumentinnen und Konsumenten für ihre Mithilfe und ihr Verständnis. Nur gemeinsam können wir sicherstellen, dass unsere Region auch in Zukunft zuverlässig mit bestem Trinkwasser versorgt wird – für uns und die Generationen nach uns.
Die Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal ersucht alle Wasserbezieher um sorgsamen Umgang mit dem kostbaren Gut Trinkwasser!
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Amtliche Mitteilung zu den Themen:
Bauverhandlung am 04.06.2025 um ca. 10:45 Uhr
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Geräte und als Garage für Traktoren, Errichtung einer Stützwand entlang der bestehenden Zufahrt, Geländeveränderungen
GST 184 aus EZ 38 in KG 66167 St. Nikolai im Sausal
Johannes Zöhrer, 8505 Sankt Nikolai im Sausal
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Kundmachung über die Mitglieder der Wahlbehörden und Vertrauenspersonen anlässlich der Gemeinderatswahl am 23.03.2025.
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Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) änder sich die Höhe der Benützungsgebühren für Kanal und Müll ab 01.01.2025 um 1,8 %.
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2024 für das Jahr 2025 den Voranschlag beschlossen sowie weitere Beschlüsse gemäß § 76 Abs. 2 GemO gefasst.
Der beschlossene Voranschlag sowie die Beschlüsse liegen ab 17.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Nach Ablauf der Auflagefrist des beschlossenen Voranschlags wird der Voranschlag rechtskräftig.
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2 Ringe gefunden im Mehrzwecksaal nach dem Preisschnapsen des Fußballclubs am 07.12.2024.
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Ab 1. Jänner 2025 kommt es zu einer Umstellung der Leicht- und Metallverpackungssammlung. Österreichweit werden dann restentleerte Kunststoff- und Metallverpackungen gemeinsam im Gelben Sack gesammelt. Diese gemeinsame Sammlung stellt dank großer Fortschritte bei Sortiertechnologien und -anlagen kein Problem dar. Vielmehr sind das Sortieren und Recyceln von Verpackungen über die letzten Jahre noch effizienter geworden.
Zugleich wird ab 1. Jänner 2025 das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt. PET-Getränkeflaschen und Getränkedosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter werden mit 25 Cent bepfandet und sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet. Zurückgeben kann man diese Gebinde dann in den Verkaufsstellen wie Supermärkten. Durch die Einführung des Einwegpfandes wird mehr Platz in den Sammelbehältern geschaffen, sodass Leicht- und Metallverpackungen gemeinsam gesammelt werden können ohne das System zu überlasten.
Mit dem genauen Stichtag 01.01.2025 sind Umstellungsmaßnahmen jedoch nicht flächendeckend möglich, da unsere Entsorger die blauen Container für Metallverpackungen natürlich nicht in der gesamten Steiermark gleichzeitig abziehen können.
In St. Nikolai im Sausal werden am 07.01.2025 alle Metallverpackungscontainer ersatzlos abgezogen. Sobald diese abgezogen wurden, können Metallverpackungen im Gelben Sack mitgesammelt werden. Auch die Umstellung auf das Einwegpfandsystem wird nicht lückenlos mit 01.01.2025 vollzogen. Altbestände an bereits abgefüllten Getränken dürfen noch über das gesamte Jahr 2025 in nicht bepfandeten Gebinden abverkauft werden. Somit werden Alt-Flaschen und Alt-Dosen ohne Pfandsymbol noch im Gelben Sack mit gesammelt.
Wir ersuchen um gewissenhaftes Mittragen der Umstellungsmaßnahmen und danken für ihr Verständnis!
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Für unsere Landwirte:
Ab Jänner 2025 kommt es zu einer Änderung der Falltierabholung durch Firma Purea (ehem. TKV): Anmeldungen von Falltierabholungen sind online möglich. Beachten Sie hierzu das beigefügte Infromationsschreiben.
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Hier finden Sie den aktuellen Voranschlag sowie den Rechnungsabschluss für das abgelaufene Haushaltsjahr.
Alle weiteren Daten und Kennzahlen finden Sie unter:
https://www.offenerhaushalt.at/gemeinde/sankt-nikolai-im-sausal
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Die Marktgemeinde stellt der Gemeindebevölkerung mit Hauptwohnsitz in St. Nikolai im Sausal zwei Stück Klimatickets zur Verfügung, mit welchen alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark benutzt werden können.
Kosten: € 3,00 pro Tag und Ticket
Eine Person kann max. 7 Tage pro Monat das Klimaticket nutzen.
Die Bestellung bzw. Reservierung erfolgt im Marktgemeindeamt (Tel.Nr. 03185/2317 oder per Email gemeinde@nikolai-sausal.at).
Geben Sie den gewünschten Zeitpunkt sowie Namen, Adresse und Telefonnummer bei der Reservierung an.
Die Vergabe der Tickets erfolgt nach dem Prinzip “first come - first serve“.
Bei Verlust des Klimatickets ist dieses aliquot zu ersetzen. Die Rückgabe außerhalb der Amtsstunden ist (auf eigene Gefahr) im Postkasten beim Gemeindeamt möglich. Zu spät zurückgegebene Klimatickets können nachverrechnet werden.
Nützen Sie dieses Service für nervenschonende Fahrten mit den Öffis!
Weitere Informationen ÄlterDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 die ggst. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe beschlossen.
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Abfuhrordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal
Auf Grund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 07.01.2010, 20.05.2011 und 25.04.2022 wird gemäß § 11 in Verbindung mit § 13 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004, LGBl. Nr. 65/2004, und auf Grund der Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/ 1948 i.d.F. BGBl.I Nr. 100/2003, in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005, BGBl.I Nr. 156/2004, die Abfuhrordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal erlassen:
Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal (Stand: 25.04.2022)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71/1955, i.d.F. LGBl. Nr. 149/2016 nachstehende Kanalabgabenordnung beschlossen:
Hier finden Sie das Leitbild des Zivilschutzverbandes Steiermark mit allerhand interessanten Informationen für das tägliche Leben und zu vielen weiteren Themen, wie z.B. Blackout-Vorsorge, Strahlenschutz oder Hochwasserschutz.
Auf der Website https://www.zivilschutz.steiermark.at/ratgeber.html finden Sie allerhand Infos von A wie Autofahrer bis Z wie Zecken. Nutzen Sie diese wichtige Informationsquelle.
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Seit 24. Dezember 2021 können Sie die neue Gemeinde-App Gemeinde24 in Ihrem Appstore kostenlos downloaden.
Viele Funktionen und Inhalte bieten eine umfangreiche Information über die Gemeinde.
Suchen Sie in Ihrem Appstore nach „Gemeinde24“ und starten Sie die Installation.
Öffnen Sie anschließend das Gemeinde24-Symbol auf Ihrem Start-Bildschirm.
Bei ersten Öffnen zeigt Ihnen die Hilfefunktion, welche Möglichkeiten Ihnen Gemeinde24 bietet.
Geben Sie im Suchfeld Ihre Gemeinde „Sankt Nikolai im Sausal“ ein.
Achtung: Unbedingt den Erhalt von PUSH-Nachrichten – sowohl in der App als auch in Ihren Handyeinstellungen – akzeptieren!
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Allgemeine Kundmachung über die Veröffentlichung von Bauverhandlungen und sonstigen Bekanntmachungen im Internet sowie über die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen.
Weitere Informationen ÄlterDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.10.2021 den Grundsatzbeschluss für den Ausschluss für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal gefasst.
Weitere Informationen ÄlterDer Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.11.2019 nachfolgende Verordnung für Einfriedungen und lebende Zäune beschlossen:
Weitere Informationen ÄlterAufgrund des § 15 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBL I Nr. 103/2007, und des Landesgesetzes vom 3. Juli 2012, LGBl. 89/2012, über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden wird folgende Hundeabgabesteuerordnung erlassen:
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Öffentliche Kundmachung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss in seiner Sitzung vom 24.06.2011 folgende Verordnung:
Öffentliche Kundmachung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss gemäß § 41 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in seinen Sitzungen vom 24.06.2011 und 30.09.2011 nachfolgende Verordnung:
Lärmschutzverordnung für das Ferien- und Erholungsgebiet rund um den Waldschachersee.
Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal laut Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2017, mit der Bestimmungen zum Schutz gegen Lärm sowie Staubbelästigung erlassen werden.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.10.2016 nachfolgende Marktordnung sowie Marktgebührentarifordnung beschlossen:
Weitere Informationen Älter
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.10.2016 nachfolgende Marktordnung sowie Marktgebührentarifordnung beschlossen:
Achtung: Die ggst. Marktgebührentarifordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.07.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Über die Wiedereinführung beschließt der Gemeinderat.
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