Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Aufgrund der unfassbaren Tragödie in Graz wurde von der Österreichischen Bundesregierung eine dreitägige Staatstrauer ausgerufen.
Die Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal ist mit ihren Gedanken bei den Opfern, Verletzten und Angehörigen des Amoklaufs am BORG Dreierschützengasse vom 10. Juni 2025.
Am Sonntag, den 15. Juni findet um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Nikolai im Sausal eine Gedenkmesse für die Opfer dieses Anschlags statt.
Weitere Informationen Gestern
Bauverhandlung am 30.06.2025 um ca. 09:00 Uhr
Größere Renovierung sowie Um- und Zubau beim bestehenden Wirtschaftsgebäude in Holzriegelbauweise unter Anwendung der OIB RL 2023
GST 529/4 EZ 409 KG 66111 Flamberg
Bernhar Haring, 8505 Sankt Nikolai im Sausal
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Die Marktgemeinde St. Nikolai i. S. veranstaltet gemeinsam mit örtlichen Vereinen, Institutionen und Privatorganisationen wieder eine Ferien-Aktiv-Woche für Nikolaier Kinder von 7 bis 12 Jahren (1. bis 6. Schulstufe).
Montag, 11. August bis Donnerstag 14. August 2025 jeweils von 8 bis 17 Uhr
In dieser Ferien-Aktiv-Woche werden die Kinder Spiel und Spaß erleben, kreativ sein, können Dinge ausprobieren, für die es bisher noch keine Möglichkeit gab, körperlich und geistig aktiv sein und erhalten dadurch eine sinnvolle Ferienbetreuung.
Unkostenbeitrag: EUR 40,-- pro Kind - inkl. Mittagessen, Getränke und Materialien
Anmeldung: Bei Interesse füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und geben es im Marktgemeindeamt St. Nikolai i. S. zusammen mit dem Unkostenbeitrag von EUR 40,-- in bar ab. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie weitere Informationen und genaue Details zum Ablauf der Ferien-Aktiv-Woche. Das Anmeldeformular ist auf dieser Seite downloadbar.
Anmeldeschluss: 27. Juni 2025 - Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl (Warteliste)!
Wir freuen uns auf eine spannende Woche!
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Bekanntgabe der Land- und Forstwirtschaftskammer Steiermark über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2025 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark.
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An den Fenstertagen 30. Mai und 20. Juni 2025 ist das Marktgemeindeamt St. Nikolai im Sausal geschlossen!
Wir danken für Ihr Verständnis.
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Die Kleine Zeitung sucht die beliebteste Jugendgruppe der Steiermark - und die Landjugend St. Nikolai im Sausal ist dabei!
Stimmen Sie für unsere Landjugend und voten Sie täglich online (klick auf Link)! Infos und Link sind beigefügt.
Die Landjugend St. Nikolai im Sausal bedankt sich für Ihre Unterstützung!
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Verordnung über die Durchführung von Arbeiten auf und neben der Fahrbahn.
Lamperstätten-St. Nikolai-Weg von Ortsende Lamperstätten bis Kreuzung Schlossweg
19.05.2025 - 27.06.2025
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Bauverhandlung am 04.06.2025 um ca. 10:45 Uhr
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Geräte und als Garage für Traktoren, Errichtung einer Stützwand entlang der bestehenden Zufahrt, Geländeveränderungen
GST 184 aus EZ 38 in KG 66167 St. Nikolai im Sausal
Johannes Zöhrer, 8505 Sankt Nikolai im Sausal
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Von 01.06. bis 31.07.2025 für der Gehörlosenverband Steiermark eine öffentliche Haussammlung im Bundesland Steiermark durch.
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Machen Sie mit beim alljährlichen Landesblumenschuckbewerb - Die Flora 25.
Alle Informationen und Anmeldungen zum Bewerb unter www.blumenland.at bzw. im Marktgemeindeamt.
Anmeldeschluss für alle Kategorien: 12. Juni 2025
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Ein fulminantes Konzert der Wiener Sängerknaben begeisterte die Zuhörer in der Pfarrkirche St. Nikolai im Sausal.
Der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal wurde die große Ehre zuteil, die weltberühmten Wiener Sängerknaben für ein Konzert in der Pfarrkirche begrüßen zu dürfen. Mitten unter ihnen auch der St. Nikolaier Felix Klein, der nach über vier Jahren als Mitglied der Wiener Sängerknaben seine Abschiedstournee bestreitet. Kapellmeister Manuel Huber schickte die Wiener Sängerknaben gemeinsam mit dem begeisterten Publikum in der ausverkauften Pfarrkirche zum Hl. Nikolaus auf eine musikalische Reise um die Welt – mit Kirchengesang, alpenländischen und internationalen Volksliedern, lateinamerikanischen Rhythmen, Hits aus Musicals & Pop und großen klassischen Chorwerken.
Ein wunderbares Konzert, dessen Klänge noch lange in den Ohren der Konzertgäste und in den Mauern der Kirche nachhallen werden.
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Tierarztbesuche sind für viele Haustiere und ihre Besitzerinnen mit Stress verbunden. mobilVET hat sich deshalb auf tierärztliche Hausbesuche spezialisiert und nun einen neuen Stützpunkt in Leibnitz eröffnet. Die in der Region beliebte Tierärztin Barbara Krauser, die den neuen Stützpunkt leitet, freut sich: „Unser Ziel ist es, mit viel Herz und Erfahrung diesen bewährten Service auch in dieser Region anzubieten und Haustiere in ihrer vertrauten Umgebung zuhause optimal zu betreuen.“ Mehr dazu auf www.mobilvet.at
Terminvereinbarung MO-FR von 8 - 19Uhr unter der Telefonnummer: 03452 200 10
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Kundmachung über die Mitglieder der Wahlbehörden und Vertrauenspersonen anlässlich der Gemeinderatswahl am 23.03.2025.
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Für alle Pendler Richtung Leibnitz:
Im Zeitraum von 03.03.2025 bis 20.07.2025 wird die bestehende Kreuzung B74/L631 Grottenhof (Kreuzung/Brücke bei Karl Fink GmbH) abgerissen und durch einen modernen Kreisverkehr ersetzt. Die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches ist verkehrstechnisch erforderlich.
Umleitung beachten! Während der gesamten Bauzeit bleibt der Verkehr in Fahrtrichtung Westen auf einem Fahrstreifen aufrecht. Ab dem 24.03.2025 wird der Verkehr in Fahrtrichtung Osten (Autobahn) über den Seggauberg umgeleitet. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen wird eine großräumige Umleitung über Gleinstätten eingerichtet.
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Von der BH Leibnitz werden für die Ablegung eines Hundekundenachweises folgende Termine angeboten:
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Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) änder sich die Höhe der Benützungsgebühren für Kanal und Müll ab 01.01.2025 um 1,8 %.
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2024 für das Jahr 2025 den Voranschlag beschlossen sowie weitere Beschlüsse gemäß § 76 Abs. 2 GemO gefasst.
Der beschlossene Voranschlag sowie die Beschlüsse liegen ab 17.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Nach Ablauf der Auflagefrist des beschlossenen Voranschlags wird der Voranschlag rechtskräftig.
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2 Ringe gefunden im Mehrzwecksaal nach dem Preisschnapsen des Fußballclubs am 07.12.2024.
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Ab 1. Jänner 2025 kommt es zu einer Umstellung der Leicht- und Metallverpackungssammlung. Österreichweit werden dann restentleerte Kunststoff- und Metallverpackungen gemeinsam im Gelben Sack gesammelt. Diese gemeinsame Sammlung stellt dank großer Fortschritte bei Sortiertechnologien und -anlagen kein Problem dar. Vielmehr sind das Sortieren und Recyceln von Verpackungen über die letzten Jahre noch effizienter geworden.
Zugleich wird ab 1. Jänner 2025 das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt. PET-Getränkeflaschen und Getränkedosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter werden mit 25 Cent bepfandet und sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet. Zurückgeben kann man diese Gebinde dann in den Verkaufsstellen wie Supermärkten. Durch die Einführung des Einwegpfandes wird mehr Platz in den Sammelbehältern geschaffen, sodass Leicht- und Metallverpackungen gemeinsam gesammelt werden können ohne das System zu überlasten.
Mit dem genauen Stichtag 01.01.2025 sind Umstellungsmaßnahmen jedoch nicht flächendeckend möglich, da unsere Entsorger die blauen Container für Metallverpackungen natürlich nicht in der gesamten Steiermark gleichzeitig abziehen können.
In St. Nikolai im Sausal werden am 07.01.2025 alle Metallverpackungscontainer ersatzlos abgezogen. Sobald diese abgezogen wurden, können Metallverpackungen im Gelben Sack mitgesammelt werden. Auch die Umstellung auf das Einwegpfandsystem wird nicht lückenlos mit 01.01.2025 vollzogen. Altbestände an bereits abgefüllten Getränken dürfen noch über das gesamte Jahr 2025 in nicht bepfandeten Gebinden abverkauft werden. Somit werden Alt-Flaschen und Alt-Dosen ohne Pfandsymbol noch im Gelben Sack mit gesammelt.
Wir ersuchen um gewissenhaftes Mittragen der Umstellungsmaßnahmen und danken für ihr Verständnis!
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Für unsere Landwirte:
Ab Jänner 2025 kommt es zu einer Änderung der Falltierabholung durch Firma Purea (ehem. TKV): Anmeldungen von Falltierabholungen sind online möglich. Beachten Sie hierzu das beigefügte Infromationsschreiben.
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Hier finden Sie den aktuellen Voranschlag sowie den Rechnungsabschluss für das abgelaufene Haushaltsjahr.
Alle weiteren Daten und Kennzahlen finden Sie unter:
https://www.offenerhaushalt.at/gemeinde/sankt-nikolai-im-sausal
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Die Marktgemeinde stellt der Gemeindebevölkerung mit Hauptwohnsitz in St. Nikolai im Sausal zwei Stück Klimatickets zur Verfügung, mit welchen alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark benutzt werden können.
Kosten: € 3,00 pro Tag und Ticket
Eine Person kann max. 7 Tage pro Monat das Klimaticket nutzen.
Die Bestellung bzw. Reservierung erfolgt im Marktgemeindeamt (Tel.Nr. 03185/2317 oder per Email gemeinde@nikolai-sausal.at).
Geben Sie den gewünschten Zeitpunkt sowie Namen, Adresse und Telefonnummer bei der Reservierung an.
Die Vergabe der Tickets erfolgt nach dem Prinzip “first come - first serve“.
Bei Verlust des Klimatickets ist dieses aliquot zu ersetzen. Die Rückgabe außerhalb der Amtsstunden ist (auf eigene Gefahr) im Postkasten beim Gemeindeamt möglich. Zu spät zurückgegebene Klimatickets können nachverrechnet werden.
Nützen Sie dieses Service für nervenschonende Fahrten mit den Öffis!
Weitere Informationen ÄlterDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 die ggst. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe beschlossen.
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Abfuhrordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal
Auf Grund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 07.01.2010, 20.05.2011 und 25.04.2022 wird gemäß § 11 in Verbindung mit § 13 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004, LGBl. Nr. 65/2004, und auf Grund der Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/ 1948 i.d.F. BGBl.I Nr. 100/2003, in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005, BGBl.I Nr. 156/2004, die Abfuhrordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal erlassen:
Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal (Stand: 25.04.2022)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71/1955, i.d.F. LGBl. Nr. 149/2016 nachstehende Kanalabgabenordnung beschlossen:
Hier finden Sie das Leitbild des Zivilschutzverbandes Steiermark mit allerhand interessanten Informationen für das tägliche Leben und zu vielen weiteren Themen, wie z.B. Blackout-Vorsorge, Strahlenschutz oder Hochwasserschutz.
Auf der Website https://www.zivilschutz.steiermark.at/ratgeber.html finden Sie allerhand Infos von A wie Autofahrer bis Z wie Zecken. Nutzen Sie diese wichtige Informationsquelle.
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Seit 24. Dezember 2021 können Sie die neue Gemeinde-App Gemeinde24 in Ihrem Appstore kostenlos downloaden.
Viele Funktionen und Inhalte bieten eine umfangreiche Information über die Gemeinde.
Suchen Sie in Ihrem Appstore nach „Gemeinde24“ und starten Sie die Installation.
Öffnen Sie anschließend das Gemeinde24-Symbol auf Ihrem Start-Bildschirm.
Bei ersten Öffnen zeigt Ihnen die Hilfefunktion, welche Möglichkeiten Ihnen Gemeinde24 bietet.
Geben Sie im Suchfeld Ihre Gemeinde „Sankt Nikolai im Sausal“ ein.
Achtung: Unbedingt den Erhalt von PUSH-Nachrichten – sowohl in der App als auch in Ihren Handyeinstellungen – akzeptieren!
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Allgemeine Kundmachung über die Veröffentlichung von Bauverhandlungen und sonstigen Bekanntmachungen im Internet sowie über die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen.
Weitere Informationen ÄlterDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.10.2021 den Grundsatzbeschluss für den Ausschluss für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal gefasst.
Weitere Informationen ÄlterDer Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.11.2019 nachfolgende Verordnung für Einfriedungen und lebende Zäune beschlossen:
Weitere Informationen ÄlterAufgrund des § 15 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBL I Nr. 103/2007, und des Landesgesetzes vom 3. Juli 2012, LGBl. 89/2012, über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden wird folgende Hundeabgabesteuerordnung erlassen:
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Öffentliche Kundmachung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss in seiner Sitzung vom 24.06.2011 folgende Verordnung:
Öffentliche Kundmachung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBI. Nr. 115/1967, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal beschloss gemäß § 41 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F in seinen Sitzungen vom 24.06.2011 und 30.09.2011 nachfolgende Verordnung:
Lärmschutzverordnung für das Ferien- und Erholungsgebiet rund um den Waldschachersee.
Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal laut Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2017, mit der Bestimmungen zum Schutz gegen Lärm sowie Staubbelästigung erlassen werden.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.10.2016 nachfolgende Marktordnung sowie Marktgebührentarifordnung beschlossen:
Weitere Informationen Älter
Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal hat in seiner Sitzung vom 04.10.2016 nachfolgende Marktordnung sowie Marktgebührentarifordnung beschlossen:
Achtung: Die ggst. Marktgebührentarifordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.07.2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Über die Wiedereinführung beschließt der Gemeinderat.
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