Heizkostenzuschuss Land Steiermark, Heizperiode 2026/2027

Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim - GEMEINDE24

 

Antragstellung von 01.10.2026 bis 26.02.2027

 

Einkommensgrenzen*:

Ein-Personen Haushalte € 1.827,00

Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.741,00

Erhöhungsbetrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind € 548,00

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen , Nachweis über den

Bezug der Familienbeihilfe , Nachweis über die Heizkosten

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

 

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses:

Mindestens 5 Jahre ununterbrochen und rechtmäßigen HWS in der Steiermark

 

Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind: Drittstaatsangehörige, Bezieher der Wohnunterstützung, Bewohner:innen von Heimen.

 

* Für das anrechenbare Einkommen gelten bestimmte Berechnungsgrundlagen!

Nähere Auskünfte zu den Richtlinien, insbesondere zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens

unter +4335798316211.

 

Richtlinien: Bitte das PDF-Dokument öffnen.

 

 

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Hauptplatz 7
8761 Pöls-Oberkurzheim
P: +4335798316

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