Die amtstierärztlichen Bereitschaftsdienste für allgemeine amtstierärztliche Interventionen
(jeweils von Montag 08:00 bis Montag 08:00 der darauffolgenden Woche)
wurden eingerichtet, um eine Amtstierärztin/einen Amtstierarzt bei dringender Notwendigkeit,
auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, zur Verfügung zu haben.
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Diese Notwendigkeiten sind bei Gefahr des Ausbruchs einer Tierseuche oder bei Verdacht der Tierquälerei bei Nutztier- und Heimtierhaltungen gegeben.
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Für die Versorgung von erkrankten oder verletzten Tieren stehen die praktischen Tierärzte zur Verfügung. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte nehmen keine medizinische Notversorgung vor.
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Ab sofort werden nicht mehr die Listen mit den Namen und Telefonnummern der diensthabenden Amtstierärzte an die Gemeinden versendet, sondern stellt im Anlassfall die Landeswarnzentrale unter +43 (316) 877-77 den Kontakt zur/zum zuständigen diensthabenden Amtstierärztin/Amtstierarzt her.
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