Bedarfserhebung - Sachkundenachweis für HundehalterInnen

Marktgemeinde Ollersdorf im Burgenland - GEMEINDE24

 

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

Wer seit 1. Juli 2026 einen Hund (neu) anmelden möchte, muss die Befähigung dazu nachweisen. Informationen dazu können Sie unter

 

https://tierwissen.at

 

abrufen.

 

Grundlegend gilt:

 

  1. Wer ab 1. Juli 2026 die Haltung von Hunden anstrebt, muss einen Nachweis der Sachkunde durch Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von vier Stunden vor Aufnahme der Hundehaltung vorweisen.
  2. Die Kurse sind in dem Bundesland, in welchem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Die Kurse gelten bundesweit.
  3. Halter:innen von Hunden haben zusätzlich innerhalb von einem Jahr nach Aufnahme der Haltung eine zweistündigen Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen.
  4. Hundehalter:in ist jene Person, auf welche der Hund in der Heimtier-Datenbank registriert ist und in deren Haushalt das Tier gehalten wird.
  5. Die Hundehalter:in darf den Hund nur durch Personen beaufsichtigen, verwahren oder führen lassen, die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.

 

Um diese Kurse kostenlos durch das Land Burgenland anbieten zu können, soll der Bedarf je Gemeinde dazu erhoben werden.

 

Sollten Sie also einen Hund neu anmelden wollen, melden Sie sich bitte am Gemeindeamt, um die Anzahl der Personen an die entsprechende Stelle im Land weiterleiten zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

 

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Kontaktdaten

Marktgemeinde Ollersdorf im Burgenland
Gemeindeplatz 1
7533 Ollersdorf im Burgenland
P: +433326524440

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