VO: Vorbeugemaßnahmen gegen Waldbrände

Marktgemeinde Kukmirn - GEMEINDE24

 

Verordnung der BH Güssing anbei!

 

Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Abbrennen von Schadhölzern im Zuge der noch andauernden Aufräumarbeiten des Schneebruchs und Windwurfs in den heimischen Wäldern ab 05.05.2026 verboten ist.

 

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