Geschätzte Bürgerinnen und Bürger!
Derzeit werden Grundstücksbesitzer seitens der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Abteilung 4, Amt der Burgenländischen Landesregierung, zur Entfernung von Ragweed aufgefordert.
Die Pflanze Ragweed oder beifußblättriges Traubenkraut (wissenschaftlich: Ambrosia artemisiifolia) breitet sich besonders in Ostösterreich rasant aus. Um noch nicht betroffene Bereiche zu schützen, den Ragweed-Befall nachhaltig zurückzudrängen und die Bestände im Burgenland klein und im Zaum zu halten wurde das Burgenländische Ragweed-Bekämpfungsgesetz – Bgld. RBG (LGBl. Nr. 58/2021) erlassen. Demnach sind Grundstückseigentümer/innen bzw. Verfügungsberechtigte verpflichtet, ein Grundstück durch aktive Maßnahmen in einem solchen Pflegezustand zu halten, dass dieses frei von Ragweed ist und dass eine Weiterverbreitung von Ragweed-Samen möglichst verhindert wird.
Zur Unterbindung der weiteren Entwicklung und Verbreitung der Pflanze können folgende Maßnahmen getroffen werden:
Vor und während der Blüte:
Ausgereifte, samentragende Pflanzen:
Anbei ist auch ein PDF-Dokument mit einem Handbuch mit Praxis-Tipps zur Ragweed-Bekämpfung.
Für die Meldung von Ragweed ist nach wie vor die Homepage www.ragweedfinder.at oder die kostenlose App für Smartphones „Ragweed Finder“ zu verwenden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe
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