
Verordnung des Gemeinderates mit der ein Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale gem. § 54 Oö. Tourismusgesetz 2018 erhoben wird. Die Verordnung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 10. Dezember 2020 beschlossen.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier: Oö. Tourismusgesetz 2018
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