Als Reaktion auf die Vogelgrippe ist das österreichische Bundesgebiet seit heute ein "Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko". Neben der Stallpflicht, also der Unterbringung von Geflügel in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind, gelten weitere Maßnahmen. So darf die Tränkung der Tiere nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen. Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften muss besonders sorgfältig erfolgen. Bei Verdachtsmomenten ist sofort ein Tierarzt bzw. die Behörde zu verständigen.
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