KUNDMACHUNG
Der 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
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