Jagdpachtschilling 2024/2025 Gem. Kammern i.L. ab heute

Kammern im Liesingtal - GEMEINDE24

 

KUNDMACHUNG

Gemäß § 21 der Stmk. Jagdgesetznovelle 1987 LGBI. Nr. 10 (wiederverlautbart als Jagdgesetz 1987 LGBI. Nr.23) wird kundgemacht, dass Grundbesitzer, deren Grundstücke dem Gemeindejagdgebiet einverleibt sind, ihren Anteil für das Jahr 2024/2025 in der Zeit vom

01. August 2024 bis 12. September 2024

während der Amtsstunden beheben können. Die Auszahlung des Pachtschillings erfolgt aufgrund des Aufteilungsentwurfes, gegen welchen keine Einwendungen eingebracht wurden. Die bis zu diesem Termin nicht behobenen Anteile verfallen zugunsten der Gemeindekasse.

 

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Kammern im Liesingtal
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8773 Kammern im Liesingtal
P: +4338448020

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