KUNDMACHUNG
Gemäß § 21 der Stmk. Jagdgesetznovelle 1987 LGBI. Nr. 10 (wiederverlautbart als Jagdgesetz 1987 LGBI. Nr.23) wird kundgemacht, dass Grundbesitzer, deren Grundstücke dem Gemeindejagdgebiet einverleibt sind, ihren Anteil für das Jahr 2024/2025 in der Zeit vom
01. August 2024 bis 12. September 2024
während der Amtsstunden beheben können. Die Auszahlung des Pachtschillings erfolgt aufgrund des Aufteilungsentwurfes, gegen welchen keine Einwendungen eingebracht wurden. Die bis zu diesem Termin nicht behobenen Anteile verfallen zugunsten der Gemeindekasse.
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