Wichtige Informationen zur
Abwicklung bei Katastrophenschäden
Die Beseitigung außergewöhnlicher Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel im Vermögen physischer (natürlicher) und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften entstanden sind.
Einnahmenausfall durch Betriebsunterbrechungen, Schäden an privaten Kraftfahrzeugen, Folgeschäden aus einem Katastrophenereignis, Schäden an Luxusgegenständen, wie Schmuck, Antiquitäten, Pelze, Gemälde, Skulpturen, Swimmingpools, Saunas, Schäden an Sportausrüstungen, Zelte- und Campingausrüstung, Zubehör für private Tierhaltung, Sammlungen aller Art, Schäden an privaten Teichanlagen. Schäden bis zu einer Höhe von EUR 1.000,- werden aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht entschädigt. Eventuelle Versicherungsleistungen sind der Behörde mitzuteilen und werden von der förderungswürdigen Schadenssumme abgezogen.
Bei Gebäudeschäden 50% des, bei Schäden aufgrund von Erdrutschen 40%, bei sonstigen Schäden 30% der festgestellten Schadenssumme. In Härtefällen sind höhere Entschädigungen möglich.
Sofortige (Foto-)Dokumentation des Schadens, anschließend Meldung online über den QR-Link bzw. unter ( https://bit.ly/3zJBxtn ) oder persönlich auf dem Gemeindeamt. Pro Schadensart ist ein Meldeformular auszufüllen. Nach Erstprüfung durch die Gemeinde wird der Antrag an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. Die BH beauftragt Sachverständige mit der Begutachtung des Schadens. Die Bezirksverwaltungsbehörde prüft und stellt eventuelle Versicherungsleistungen fest. Nach Freigabe durch die zuständige Abteilung der Landesregierung wird die Entschädigung
ausbezahlt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeämter, der Bezirkshauptmannschaften, des Magistrates sowie der zuständigen Abteilungen gerne zur Verfügung.
Formular (Privatschadensausweis)
Informationen des Landes Steiermark
Marktgemeindeamt Kammern im Liesingtal
Telefon: 03844 / 8020
E-Mail: gde@kammern-liesingtal.gv.at
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