Die Durchführung von Brauchtumsfeuer ist in der Brauchtumsfeuer Verordnung geregelt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Zulässigkeit von Brauchtumsfeuern in der Steiermark zu definieren und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen festzulegen.
Aktuell sind Brauchtumsfeuer grundsätzlich nicht verboten. Ausnahmen gibt es in Graz, wo ein generelles Verbot besteht. Einschränkungen gibt es auch in einigen, hinsichtlich der Luftreinhaltung besonders belasteten Gemeinden, in denen jeweils nur ein Feuer durch die Gemeinde oder einen von der Gemeinde beauftragten Veranstalter genehmigt ist.
Termine für Brauchtumsfeuer:
Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich!
Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
Weiters ist zu beachten:
In diesem Sinne wünschen wir allen Bewohnerinnen und Bewohnern unserer Marktgemeinde ein schönes Osterfest!
PDF-Dokument öffnen Link öffnen
[zurück]
Copyright © 2025, Gemeinde24 ein Projekt der Firmen [innovative.at, justanapp.at, webnologie.at]