Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung - EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundes-regierung über die Ausschreibung der Europawahl, BGBI. II Nr. 72/2024, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut: “Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mit-glieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.
Aufgrund des§ 2 Abs. 1 der Europawahlordnung - EuWO, BGBI. Nr. 117 /1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. 1 Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Juni 2024 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.“
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