Wichtige Information zum Winterdienst durch die Gemeinde

Kammern im Liesingtal - GEMEINDE24

 

Räum- und Streupflicht der Anrainer gemäß § 93 Abs. 1 StVO
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Die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen.

Liegenschaftseigentümer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die Gehsteige von der Gemeinde geräumt werden. Bei Unfällen durch fehlende oder mangelhafte Räumung oder Streuung haftet der Besitzer!

Die Hauseigentümer werden darauf hingewiesen, dass es bei der Schneeräumung immer wieder vorkommt, dass die Schneemassen im Bereich der Hauseinfahrten zu liegen kommen. Die Lenker der Einsatzfahrzeuge bemühen sich, diese Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, jedoch kann aufgrund der Länge des vorhandenen, zu betreuenden Straßennetzes und damit verbunden des zeitlichen Ablaufes der Räumarbeiten nicht auf jeden Wunsch der Objekteigentümer eingegangen werden. Die Marktgemeinde Kammern ersucht deshalb um Verständnis der Bevölkerung.

Das Abladen von Schnee auf der Straße, wie es manchmal durchgeführt wird, ist verboten. Diese Handlungsweise ist strafbar und führt bei Unfällen zur Mithaftung. Wir möchten also eindringlich darauf hinweisen, solche Ablagerungen im eigenen Interesse zu unterlassen!

Parken auf Gemeindestraßen
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Wir appellieren gerade in den Wintermonaten Ihr Fahrzeug so zu parken, dass unsere Räum- und Streufahrzeuge (Überbreite!) ungehindert passieren können. Ansonsten kann der Winterdienst in solchen Straßenzügen nicht durchgeführt werden.

Die Marktgemeinde Kammern ersucht um Kenntnisnahme und hofft, dass durch ein gutes Zusammenwirken der kommunalen Einrichtungen und des privaten Verantwortungsbewusstseins auch im kommenden Winter wieder eine sichere und gefahrlose Benützung der Gehsteige, Gehwege und öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet möglich ist.

 

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Kammern im Liesingtal
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8773 Kammern im Liesingtal
P: 03844 8020

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