Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes: Antragsfrist verlängert, Einkommensgrenze erhöht

Kammern im Liesingtal - GEMEINDE24

 

Anspruchsberechtigt sind nun alle steirischen Haushalte mit Jahresnettoeinkommen von bis zu 40.045 Euro

Die Landesregierung verlängert die Antragsfrist um einen Monat bis Ende November. Erhöht wird auch die Einkommensgrenze. Anspruchsberechtigt sind nun alle steirischen Haushalte mit Jahresnettoeinkommen von bis zu 40.045 Euro (bisher 30.734 Euro). Die Anträge für die 400 Euro sind weiterhin online unbürokratisch möglich. Menschen ohne Internet-Zugang wird in den Gemeinde- und Stadtämtern geholfen. Insgesamt bekommen mehr als 220.000 steirische Haushalte diese 400 Euro als Unterstützung in Zeiten hoher Energiepreise.

An die Steirerinnen und Steirer, die Sozialhilfe oder Wohnunterstützung beziehen, ist der Wohnkostenzuschuss in Höhe von 400 Euro bereits antragslos ausbezahlt worden.

Bei Fragen können Sie sich an die Hotline des Landes Steiermark wenden: +43800800262

 

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