Sonnwendfeuer am 21. und 24. Juni 2023 in Kammern erlaubt

Kammern im Liesingtal - GEMEINDE24

 

Aktuell sind Brauchtumsfeuer grundsätzlich nicht verboten. Ausnahmen gibt es in Graz, wo ein generelles Verbot besteht. Einschränkungen gibt es auch in einigen, hinsichtlich der Luftreinhaltung besonders belasteten Gemeinden, in denen jeweils nur ein Feuer durch die Gemeinde oder einen von der Gemeinde beauftragten Veranstalter genehmigt ist.

Nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes ist das Verbrennen von pflanzlichen Materialien außerhalb dafür genehmigter Anlagen ganzjährig verboten. Für das Entfachen von „Brauchtumsfeuern“ bestehen Ausnahmen mit strengen zeitlichen Einschränkungen.

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Als solche Feuer gelten:

Sonnwendfeuer (21. Juni 2023); da der 21. Juni 2023 auf einen Mittwoch fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag (24. Juni 2023) zulässig.

Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!).

Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich!

Eine ANMEDLUNG ihres Brauchtumsfeuers bei der Freiwilligen Feuerwehr Kammern oder Freiwilligen Feuerwehr Seiz bzw. bei der Marktgemeinde Kammern im Liesingtal hilft dabei, unnötige Fehlalarmierungen zu vermeiden und bringt im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort.

Kontakt:
Marktgemeinde Kammern im Liesingtal
Tel. 03844 8020

 

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Kontaktdaten

Kammern im Liesingtal
Hauptstraße 56
8773 Kammern im Liesingtal
P: 03844 8020

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