Was ist der Grüne Pass?
Der „Grüne Pass“ ist als Nachweis zu verstehen, ob man geimpft, genesen oder getestet ist (das entspricht der „3G-Regel“). Der Grüne Pass tritt am 1. Juli 2021 EU-weit in Kraft. Er gilt jedoch nicht in allen EU-Ländern. Er beinhaltet die Nachweise, dass man eine Corona-Schutzimpfung erhalten hat (“Impfzertifikat”), einen aktuellen negativen Corona-Test hat (“Testzertifikat”) oder von Covid19 genesen ist (“Genesungszertifikat”).
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