Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel per 25. März 2017

Kammern im Liesingtal - GEMEINDE24

 

Per Runderlass der BH Leoben ist die Stallpflicht für Geflügel nach der Geflügelpest-Verordnung per 25. März 2017 aufgehoben. Nähere Informationen im beiliegenden Bundegesetzblatt II Nr. 84/2017

Fotocredit: pexels.com

 

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