Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
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In Heiligenkreuz i.L., wurde am 01.06.2026, in der Grenzlandhalle (nach Pfarrfest) eine Zahnspange gefunden.
Der/die Verlierer möge(n) den Verlust unter Angabe der näheren Umstände beim Gemeindeamt während der Amtsstunden beheben.
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Die Larven der Amerikanischen Rebzikade haben seit kurzem das 3. Larvenstadium erreicht. Somit ist der ideale
Bekämpfungszeitpunkt gegen den Hauptüberträger der Goldgelben Vergilbung (Grapevine Flavescence dorée), nämlich gegen die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus), erreicht. Ab dem 3. Larvenstadium können sie die Krankheit weiterverbreiten.
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S7 Sperre aufgrund Wartungs- und Erhaltungsarbeiten
Montag 22.06.2026; Dienstag 23.06.2026; Mittwoch 24.06.2026 jeweils zwischen 07-19:00 Uhr
zwischen AST Rudersdorf und AST Heiligenkreuz in beide Fahrtrichtungen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
besitzen Sie einen oder mehrere Rebstöcke (Edeltrauben, PIWI-Trauben, Uhudlerstöcke) in Ihrem Garten, bei Ihrem Kellerstöckl oder auf Ihrem Grundstück?
Dann betrifft Sie diese wichtige Information unmittelbar.
Die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade ist in den ausgewiesenen Befalls- und Sicherheitszonen verpflichtend – auch für Privatpersonen mit einzelnen Rebstöcken.
Die erste Behandlung der Rebstöcke muss ab dem 15. Juni bzw. im Laufe dieser Woche durchgeführt werden.
Eine zweite Behandlung ist 3 bis 4 Wochen später unbedingt erforderlich.
Die Amerikanische Rebzikade kann die gefährliche Rebkrankheit Goldgelbe Vergilbung der Rebe übertragen. Diese Krankheit stellt eine ernste Gefahr für unsere Weingärten, Hausreben und die Weinbauregion Südburgenland dar.
Für Privatpersonen ist das Pflanzenschutzmittel „Spruzit – Schädlingsfrei“ in Kleinmengen bei den Raiffeisen-Lagerhäusern erhältlich.
Falls Sie unsicher sind, wie die Behandlung durchgeführt werden soll, wenden Sie sich bitte an:
Diese können Sie beraten und bei Fragen zur richtigen Durchführung unterstützen.
Weitere Informationen zur Amerikanischen Rebzikade, zur Goldgelben Vergilbung der Rebe sowie zu den aktuellen Bekämpfungsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Burgenland:
Goldgelbe Vergilbung der Rebe und Amerikanische Rebzikade | Landwirtschaftskammer Burgenland
Dort wird in den kommenden Tagen auch eine interaktive Karte veröffentlicht, auf der die Befalls- und Sicherheitszonen grundstücksgenau ersichtlich sein werden. Außerdem werden dort laufend aktuelle Informationen bereitgestellt.
Zusätzlich übermitteln wir euch im Anhang die aktuellen Informationsblätter.
Bitte nehmen Sie diese Maßnahme ernst und führen Sie die Behandlung zeitgerecht durch.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zum Schutz unserer Weinlandschaft sowie zum Erhalt unseres Natur- und Kulturerbes im Südburgenland.
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In Heiligenkreuz i.L., wurde am 12.05.2026, Zollhausstraße 4 (Trobits) eine rote Brille gefunden.
Der/die Verlierer möge(n) den Verlust unter Angabe der näheren Umstände beim Gemeindeamt während der Amtsstunden beheben.
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Für Auskünfte und Beratungen wenden Sie sich bitte an Herrn Kulovics, Tel.: 0664/4216521
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Wie bereits in der Vergangenheit wird neuerlich, u. a. auch auf Ersuchen von einzelnen Gemeinden, seitens des Verwalters des Öffentlichen Wassergutes beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5 – Wasser, Klima und Energie, Folgendes mitgeteilt bzw. in Erinnerung gerufen:
Da im Zuge von Begehungen sowie Instandhaltungen an Gewässern, welche als Öffentliches Wassergut der Republik Österreich ausgewiesen sind, immer wieder Grünschnittablagerungen im Abflussbereich vorgefunden werden, wird darauf hingewiesen, dass Öffentliches Wassergut für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung ist und einer Zweckwidmung des Wasserrechtsgesetzes unterliegt.
Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Anrainer im Nahbereich eines Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen.
Ablagerungen von Grünschnitt, Brennholz, Baumaterialien usw. auf den Gewässerparzellen können
o den Hochwasserabfluss behindern und zum Nachteil anderer verändern
o die Instandhaltung der Gewässer erschweren
o die Grasnarbe zerstören und daher im Hochwasserfall zu Schäden an den Ufern und Böschungen führen
o die Ökologie des Gewässers und der Uferzonen beeinträchtigen
o bei Hochwässern zu Verklausungen führen.
Es sind daher Ablagerungen jeglicher Art auf Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes verboten.
Sollten Ablagerungen festgestellt werden, ist mit rechtlichen Schritten (u. a. Besitzstörungs- Unterlassungsklage, Wasserrechtsbeschwerde etc.) gegen die Verursacher zu rechnen.
Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme durch eine besondere und dauerhafte Vorrichtung nicht gestattet ist, da dies dem Gemeingebrauch gemäß Wasserrechtsgesetz widerspricht.
Sofern keine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung (Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft) sowie eine Zustimmung durch die Liegenschaftsverwaltung für eine besondere und dauerhafte Vorrichtung vorliegt, ist eine Anzeige durch eine Wasserrechtsbeschwerde zu erwarten.
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Folgende Volksbegehren können unterschrieben werden:
“GRATIS Verhütung"
"Karfreitag - Feiertag für Alle"
"Polizei - kritischer Personalmangel"
"Transparenz im Parlament"
"Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl"
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Bauernhaus (Bachgasse 4) mit 893 m² Garten + 2,2884 ha landwirtschaftliche + forstwirtschaftliche Fläche (davon ca. 1,54 ha Wald) zu verkaufen.
Weitere Informationen: Fam. Feutl 0660/75 59 421
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In Heiligenkreuz i.L., wurde am 16.03.2026, Untere Hauptstraße 16 (Raika) ein Schlüssel gefunden.
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i.A.
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Gemeinden stärken, Zukunft sichern
Green Care als Chance für den ländlichen Raum
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Das Amt der Bgld. Landesregierung informiert über wichtige Neuerungen in der Förderabwicklung für die Gewährung der Förderung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ordentlich Studierender (Semesterticket).
Ab der nächsten Förderperiode, beginnend mit dem Sommersemester 2026 (Antragsfrist ab 01. März 2026), wird eine neue Datenbank eingeführt. In diesem Zusammenhang wird die Antragstellung künftig ausschließlich über ein Online-Formular und nur mit ID-Austria erfolgen.
Eine Antragstellung bei den und eine Dateneingabe durch die Gemeinden ist künftig nicht mehr möglich.
Die Antragsteller*innen erhalten künftig ein schriftliches Zusicherungs- oder Ablehnungsschreiben. Sollte es daher seitens der Gemeinden eine Zusatzförderung geben, kann dieses Schreiben des Landes als entsprechender Nachweis herangezogen werden.
Alle wichtigen Informationen finden interessierte Studierende ab 01. März 2026 auf der Homepage des Landes Burgenland.
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Bauland in ruhiger Lage – 1.800 m²
KG Poppendorf im Burgenland (31122)
GST 2000 und GST 2001
EZ 31122/00494
Preisauskunft auf Anfrage.
Kontakt: 0664 805901284
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Aufgrund der starken Schneefälle am 20. Februar 2026 sind in unserer Gemeinde zahlreiche Bäume umgestürzt sowie Äste abgebrochen und auf Landes- und Gemeindestraßen gefallen.
Dank des Einsatzes unserer Feuerwehren und der Gemeindemitarbeiter konnten sämtliche Straßen und Wege bereits geräumt und wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Im Böschungs- und Grabenbereich entlang der Straßen befinden sich jedoch weiterhin Äste und Holzreste. Zudem hängen teilweise noch beschädigte Bäume und Äste über den Fahrbahnen oder ragen bis an den Straßenrand.
Wir ersuchen daher alle betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die entlang der Gemeindestraßen und Wege liegenden Äste und umgestürzten Bäume sowie überhängende bzw. beschädigte Bäume, Äste und Zweige ehestmöglich zu entfernen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß § 91 Straßenverkehrsordnung 1960 Anrainerinnen und Anrainer bzw. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dafür Sorge zu tragen haben, dass von ihren Grundstücken keine Gegenstände oder Hindernisse ausgehen, welche die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder gefährden. Überhängende Äste, umgestürzte Bäume oder im Straßengraben liegendes Holz stellen eine solche Beeinträchtigung dar und sind daher zu beseitigen.
Diese Maßnahmen sind erforderlich,
• damit der Böschungsbereich wieder ordnungsgemäß genutzt werden kann,
• um die Durchführung künftiger Arbeiten (z. B. Mäh- und Instandhaltungsarbeiten) zu gewährleisten,
• zur Vermeidung von Anschwemmungen von Holz und Ästen bei Regenfällen sowie
• zur Vorbeugung von Verklausungen in Gräben.
Wir bitten Sie außerdem, diese Information an betroffene Grundstücksnachbarinnen und -nachbarn sowie Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer weiterzuleiten, auch an jene, die nicht in der Gemeinde Heiligenkreuz i. L. wohnhaft sind.
Für Ihre rasche Unterstützung und Ihr Verständnis bedanken wir uns herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Bgm. Ing. Eduard Zach
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Schutz unserer Natur - Bitte keine Hundehaare im Wald oder auf Wegen zurücklassen.
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Das Gewaltschutzzentrum Burgenland hilft Menschen, die von Gewalt betroffen sind. Egal ob Frauen, Männer, Kinder oder ältere Personen – alle bekommen Unterstützung.
Hilfe gibt es bei:
Das Gewaltschutzzentrum bietet:
Die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums sind Juristinnen, Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagoginnen.
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Nach Terminvereinbarung in jedem Bezirk für Sie da!
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag telefonische Erreichbarkeit: 15:30 – 20:00 Uhr
Beratung außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung
+43 3352 31 420
office.bgld@gewaltschutzzentrum.at
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Um zu den Entsorgungsterminen zu gelangen, bitte PDF öffnen.Selbstverständlich werden Sie auch von der App wieder an die Abfuhrtermine erinnert, wenn Sie diese Pop Up Nachrichten aktiviert haben.
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Verstopfungen im Kanalnetz - Bitte helfen Sie mit, Schäden und Kosten zu vermeiden.
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Am Donnerstag, dem 9. Oktober 2025, fand im Gasthaus Rudolf Pummer ein ganz besonderer Abend statt:
Die Marktgemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal präsentierte ihr neues Gemeindebuch.
Bürgermeister Ing. Edi Zach freute sich über den großen Zuspruch aus der Bevölkerung sowie über den Besuch zahlreicher Ehrengäste. In Vertretung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil nahm Landtagsabgeordneter Fabio Halb an der Veranstaltung teil. Ebenso unter den Gästen befanden sich Bezirkshauptmann Mag. Harald Dunkl, Vizebürgermeister Georg Pataki, Amtsleiter Bernd Skopec sowie viele Funktionärinnen und Funktionäre der örtlichen Vereine und Mitglieder des Gemeinderates.
Für die musikalische Umrahmung sorgten Schülerinnen der Musikschule mit stimmungsvollen Klavierdarbietungen.
Das neue Gemeindebuch widmet sich der Entwicklung der Gemeinde, ihren Traditionen, Fortschritten, Identität und den besonderen Geschichten und Ereignissen rund um die Grenzgemeinde. Für die Umsetzung und Aufbereitung des Werkes zeichnen Petra Werkovits und Peter Wukits verantwortlich. Am Layout, der fotografischen Gestaltung und sprachlichen Feinarbeit wirkten weitere engagierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter mit.
„Die Bürgerinnen und Bürger von Heiligenkreuz und Poppendorf können sehr stolz auf die Entwicklung ihrer Gemeinde sein. Dieses Buch ist ein gemeinsamer Kraftakt und das Werk vieler Menschen, Institutionen und Vereine. Gemeinsam wird der Fortschritt in der Marktgemeinde tagtäglich fortgesetzt“, betonte LAbg. Fabio Halb in seinen Grußworten und gratulierte Bürgermeister Ing. Edi Zach herzlich zu dieser beeindruckenden Erfolgsgeschichte
Am Bild v.l.n.r. Vizebgm. Georg Pataki, LAbg. Fabio Halb, Bgm. Edi Zach u. BH Mag. Harald Dunkl
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Grillhendl, Stelze, Ripperl und Backhendl.
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Um zur Verlautbarung zu gelangen, bitte Dokument öffnen. Folgende Volksbegehren können unterschrieben werden:
“Autovolksbegehren: Kosten runter"
"ORF-Haushaltsabgabe NEIN"
"Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung"
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Im Gemeindeamt der Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L. sind die 'Heiligenkreuz-Gutscheine' erhältlich. Diese Gutscheine können bei folgenden heimischen Betrieben eingelöst werden.•Tischlerei Joachim Aufner•AVIA Tankstelle, Dr. Michaela Dvoulety•Wohnmode Bernd Gibiser•Schlosserei, Schmiede, Hacker Christian•BILLA Heiligenkreuz i.L.•Gemischtwarenhandel, Trafik, Gertrude Decker•Erdbau Walter Medl GmbH•Gasthof Rudolf Pummer•Gasthof Paul Gibiser, Poppendorf•Reit- und Freizeitpark Süd Krumphof, Poppendorf i.B.•Elektro Zotter•Kloiber - Mühle, Inh. Wolfgang Hartinger•Hufschmied, Kutschenfahrt, Rößler Gerald, Poppendorf i.B.•Autohandel Mario Klein•Hacienda del Piero, Poppendorf i.B.•Taxi Poten e.U.•StadtTaxi Jennersdorf
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Um eine Wahlkarte für die Europawahl 2024 zu beantragen, bitte LINK öffnen.
Nationalratswahl 2024
Wahltag: 29. September 2024
Wahlkarten können vom 17. Juli 2024 bis zum 25. September 2024 (24 Uhr) beantragt werden, der Versand erfolgt voraussichtlich ab 02. September 2024
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Das Jugendtaxi und 60plus Taxi gehen - so wie angekündigt - neue Wege. Ab sofort ist es möglich, die Guthaben elektronisch aufzuladen und bei der Taxifahrt abzubuchen. Alle Taxiunternehmen des Bezirkes haben sich schon registriert und sind somit in der Lage, Guthaben von berechtigten Nutzern elektronisch abzubuchen.
Auf der Homepage https://mein-taxi.at/ findet man unter dem Button „Mein Taxi“ Videoanleitungen für Unternehmen, TaxifahrerIn, Kunden, Gemeinden.
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Über ein Projekt der Klimawandelanpassungs-Modellregion ökoEnergieland hat die Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L. eine Wetterstation erhalten und diese an der Nordseite des Gemeindeamtes installiert.
Die installierte Wetterstation kann Parameter wie Temperatur, Niederschlag, Luftfeuchtigkeit und Luftdruck erfassen und aufzeichnen. Die Daten werden digital erfasst und können von überall auf ihren Smartphones ständig live abgerufen werden. Gehen Sie auf Link öffnen und tippen Sie anschließend auf die grüne Sprechblase um die Wetterdaten anzuzeigen.
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Ärztefunkdienst des für den
Sonn- und Feiertagsdienst eingeteilten Arztes 141
Feuerwehr 122
Polizei 133
Rettung 144
Euronotruf 112
Amtssignatur der Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L.
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