
Ab 01.10.2026 treten in Österreich neue Regelungen für E-Mopeds in Kraft.
Im Zuge der 36. StVO-Novelle gelten für "E-Mopeds" (max. 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung) künftig dieselben Regelungen wie für Mopeds mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Erforderlich sind somit unter anderem ein Führerschein - mindestens Klasse AM -, eine Zulassung, ein Kennzeichen, eine Haftpflichtversicherung, eine regelmäßige § 57a-Begutachtung und ein Helm. Zudem müssen E-Mopeds künftig auf der Fahrbahn statt auf Radfahranlagen genutzt werden.
Alle weiteren Informationen zur neuen Regelung finden Sie im PDF-Dokument.
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