Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen

Gemeinde Sankt Martin an der Raab - GEMEINDE24

 

Mit der Energiekostenpauschale können Kleinst- und Kleinunternehmen eine Bundesförderung beantragen, die helfen kann, die hohen Energiekosten zu bewältigen.

Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €.
Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

 

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