
Seit 1. April 2026 sind in Österreich zwei gesetzliche Neuerungen in Kraft, die insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen finanziell entlasten sollen.
1. Sozialtarif für Strom
Im Rahmen der Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) wird ein gestützter Strompreis (Sozialtarif) eingeführt. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) übernimmt dabei die Abwicklung zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Stromlieferanten.
Wichtige Informationen:
Zu beachten:
→ Formular ausfüllen und retournieren (notwendig für den Anspruch)
→ Schreiben „Alles erledigt – Sie müssen nichts tun“
→ Sozialtarif wird automatisch ab April 2026 auf der Stromrechnung berücksichtigt
2. Einkommensbescheid für Förderungen
Ebenfalls ab 1. April 2026 stellt die OBS auf Antrag Einkommensbescheide aus.
Diese dienen als Grundlage für:
(Rechtsgrundlage: Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG)
Für Personen, die den Antrag nicht online stellen können, stehen die entsprechenden Formulare im Gemeindeamt zur Verfügung.
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