Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing betreffend Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände

Gemeinde Olbendorf - GEMEINDE24

 

In der Anlage wird die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 04. Mai 2026

betreffend Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände kundgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Abbrennen von Schadhölzern im Zuge der noch

andauernden Aufräumarbeiten des Schneebruchs und Windwurfs in den heimischen Wäldern ab

05.05.2026 verboten ist.

 

PDF-Dokument öffnen

[zurück]

Kontaktdaten

Gemeinde Olbendorf
Dorf 1
7534 Olbendorf
P: +43332652751

Copyright © 2026, Gemeinde24 ein Projekt der Firmen [innovative.at, justanapp.at, webnologie.at]