Das Land Burgenland, Abteilung 5 – Wasser, Klima und Energie, weist darauf hin, dass das Öffentliche Wassergut (z. B. Bäche und deren Uferbereiche) eine wichtige Funktion für Hochwasserschutz, Umwelt und Allgemeinheit erfüllt und gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.
In letzter Zeit wurden vermehrt Ablagerungen wie Grünschnitt, Holz oder Baumaterialien in Gewässernähe festgestellt.
Solche Ablagerungen sind verboten, da sie:
Auch das Errichten dauerhafter Einrichtungen zur Wasserentnahme ist ohne entsprechende Genehmigungen nicht erlaubt.
Bei Verstößen müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Es werden alle Bürger und Bürgerinnen ersucht, diese Vorschriften einzuhalten und so zum Schutz unserer Gewässer sowie zur Sicherheit der Allgemeinheit beizutragen.
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