Die 11. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Moschendorf wurde mit Schreiben vom 7.5.2025 vom Amt der Bgld. Landesregierung genehmigt. Die Genehmigung der Änderung ist gem. § 82 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 für 2 Wochen kundzumachen.
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