Wichtige Änderungen bei der Vormerkung für Betreuungsplätze

Gemeinde Lang - GEMEINDE24

 

Ab dem 10. Jänner 2025 gibt es in der Steiermark ein neues, einheitliches Vormerksystem für Krippen-, Kindergärten- und Hortplätze. Bislang wurden die Vormerkungen je nach Region und Standort unterschiedlich gehandhabt. Ab 10. Jänner gibt es ein zentrales Vormerksystem für alle Eltern in der Steiermark - das Kinderportal des Landes Steiermark.

Wesentliche Änderungen:

Zugang zum Kinderportal: Direktlink: www.kinderportal.stmk.gv.at Oder scannen Sie den QR-Code, am Elterninformationsblatt um direkt zum Portal zu gelangen

Kontakt Kinderportal/Land Steiermark E-Mail: kinderportal@stmk.gv.at Telefon: +43 (316) 877-3999

 

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