Information zur Gebührenbremse
Vom Nationalrat wurde ein Bundesgesetz erlassen, die so genannte „welches als neuerliche inflationsdämpfende Maßnahme bei Wasser, Abwasser und Müllabfuhr gebühren wirken soll. Der Gemeinderat der Gemeinde Lang hat in der Sitzung vom 22.05.2 024 als Unterstützung der Abgabenpflichtigen Haushalte folgende Regelung beschlossen:
Für den Bereich Abfall wird eine Ausschüttung in der Höhe von 5.776,20 beschlossen.
Die Verteilung erfolgt gemäß Grundgebühr (§ 15 Abfuhrordnung) nach EGW (Einwohnergleichwerten) für Hauptwohnsitze, Nebenwohnsitze, Betriebe und sonstige Einrichtungen.
Für den Bereich Kanal eine Ausschüttung in Höhe von 16.767,80 beschlossen.
Die Verteilung erfolgt nach Bereitstellungsgebühr (Grundgebühr) und EGW (Einwohnergleichwerten) für Hauptwohnsitze, Nebenwohnsitze und Gewerbebetriebe (Variable Gebühr)
Als Stichtag für die Berechnung, sowie des Abgabenpflichtigen, wird der 01.07.2024 herangezogen.
Die Gutschrift erfolgt im Zuge dieser 3. Quartalsvorschreibung 2024. Auf dieser erfahren Sie ebenso die Höhe Ihrer persönlichen Gebührenbremse.
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