Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar
Gemeinde Lang - GEMEINDE24

Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
Was wird gefördert:
- Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
- Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
- Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
- Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
- Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
- Um eine schnelle und einfache Abwicklung zu garantieren, kann der Förderantrag online über https://handwerkerbonus.gv.at/ eingebracht werden. Für die Online-Beantragung des Handwerkerbonus wird ein ID Austria Zugang empfohlen. Zur Registrierungsseite der ID Austria
- Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Sie haben jetzt die Möglichkeit unter https://handwerkerbonus.gv.at/ Ihren Antrag einzubringen. Hier finden Sie auch sämtliche Informationen zum Handwerkerbonus.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben den Antrag online einzubringen, erhalten Sie bei der Antragstellung Unterstützung in Ihrer jeweiligen Gemeinde.
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