Der Bund und das Land Steiermark stellen eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen
zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden zur Verfügung.
Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Schadensmeldung (Privatschadensausweis)
erfolgt beim Gemeindeamt nach Terminvereinbarung bei Petra Wolf unter: 03182-7108-15 oder online über das E-Governmentportal.
Nähere Infos im Anhang.
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