Jede Landwirtin/jeder Landwirt (§ 8a Abs. 3 Stmk. GVG 1993, LGBl. Nr. 134/1993 idgF.) kann bis 30.07.2025 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz ihre/seine Bereitschaft zum Erwerb obiger Liegenschaft(en), schriftlich oder niederschriftlich anmelden.
Es wird auf die Möglichkeit einer Mitteilung nach Abs. 3 und die Einsichtnahme in die Vertragsurkunde bei der Grundverkehrsbehörde hingewiesen.
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