Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Beginn: 9:30 Uhr - Talstraße 51, Dillach
Wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Erdwärmenutzungsanlage
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Deine Gemeinde Fernitz-Mellach wünscht einen schönen Sommer und allen Kindern erholsame Sommerferien!
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Preventing Teen Dating Violence
Informationen
- für Eltern und Bezugspersonen
- kostenlos
- Online via Zoom
- Anmeldung unter: veranstaltung@hazissa.at
Weitere Infos siehe PDF
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LH-Stv. Anton Lang verleiht Mobilitätspreis für 1. Fahrradzone Österreichs
Seit August 2023 läuft das Pilotprojekt Fahrradzone in unserer Gemeinde im Ortsteil Fernitz. Die Fahrradstraßen sollen in den betroffenen Straßenzügen für eine zusätzliche Verkehrsberuhigung in den Wohnbereichen sorgen und aktive Mobilitätsformen fördern hin zu einer Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer. Das reine Durchfahren der Straßen mit dem PKW ist nicht gestattet, Zu- und Abfahren ist auch weiterhin erlaubt!
Das mit dem VCÖ-Mobilitätspreis ausgezeichnete Projekt ist Teil eines Gesamtverkehrskonzeptes für Fernitz-Mellach (Fußverkehrskonzept, Radwege, Landesstraße, …) und wird für einen Zeitraum von einem Jahr fachlich durch unseren Partner verkehrsplus begleitet und evaluiert.
- Sämtliche Nutzer*innen und Bewohner*innen haben während des Pilotversuchs die Möglichkeit die Situation mittels online-Fragebogen unter: https://survey.alchemer.eu/s3/... zu bewerten.
Herzlichen Dank für die Auszeichnung und Gratulation an alle Preisträger!
VCÖ - Mobilität mit Zukunft, Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), Land Steiermark, Siemens Mobility, Maschinenfabrik Liezen und Gießerei MFL
Das Einwerfen von Glasflaschen und dergleichen in die dafür vorgesehenen Container an den allgemein zugänglichen, öffentlichen Sammelstellen ist ausschließlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 20.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 08.00 - 12 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen verboten.
Die Durchführung von lärmerzeugenden Arbeiten - dies sind all jene Arbeiten, die mit größerer Geräuschentwicklung verbunden sind, wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Kreissägen und dergleichen - ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 20.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr gestattet.
An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme solcher Tätigkeiten verboten.
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