Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Ein Energiebericht ist die systematische Auswertung des Energieverbrauchs, der Energiekosten und der CO₂-Emissionen einer Gemeinde. Er dient als Grundlage für Entscheidungen zu Energieeffizienz, Klimaschutz und Kosteneinsparungen. Der Energiebericht beschreibt den Energiebericht als wesentliches Instrument des kommunalen Energiemanagements, das Verbrauch, Kosten, Emissionen und Einsparmaßnahmen der kommunalen Liegenschaften darstellt.
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Beginn: 14:00 Uhr - Gemeindeamt Fernitz-Mellach, Erzherzog-Johann-Platz 21
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Herzliche Einladung an alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 15 Jahren aus der Region Steirischer Zentralraum, an dem Fotowettbewerb „Freizeit, wie du sie siehst!“ teilzunehmen!
Im Mittelpunkt stehen beliebte Freizeitplätze in der Region. Ziel ist es, junge Menschen aktiv in die Weiterentwicklung der interaktiven Jugendlandkarte www.jumap.at einzubinden und ihre Perspektive auf regionale Freizeitangebote sichtbar zu machen.
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Am Montag, den 31. August 2026
ab 11:00 Uhr
Termin nur nach Vereinbarung unter 0800 223-119 oder vaa@volksanwaltschaft.gv.at
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Bürger- und Projektsprechtag am 02.09.2026
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Die Gemeinde Fernitz-Mellach schreibt die Stelle eines/r Mitarbeiters/in (m/w/d) für den Bau- und Wirtschaftshof, mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (100% der Vollbeschäftigung) öffentlich aus.
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Unsere Wälder sind wertvolle Lebensräume und Erholungsorte. Besonders in den Sommermonaten kann bereits eine kleine Unachtsamkeit einen Waldbrand auslösen. Offenes Feuer, weggeworfene Zigaretten oder unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerk stellen eine erhebliche Gefahr dar.
Bitte helfen Sie mit, unsere Natur zu schützen:
Mit verantwortungsvollem Verhalten leisten wir alle einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Wälder, der Tierwelt und unserer Umwelt.
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Poolbefüllung bitte über Nacht aus der hauseigenen Wasserleitung mit dem Gartenschlauch – damit es zu keinem Trinkwasser-Engpass kommt.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!
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Der Pfarrkindergarten Fernitz ist auf der Suche nach Aushilfen für kurzfristige Einsätze bei Krankheitsbedingten Personalausfällen.
Nähere Informationen hierfür bei Melissa Mandl: Tel.: 03135 53748 oder per Mail: kiga.fernitz@kib3.at
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Neue Mülltonnen für stabile Kosten und ein sauberes Ortsbild
In der Gemeinde werden nun nach und nach neue Mülltonnen eingeführt. Viele der bisherigen Tonnen sind beschädigt, uneinheitlich oder stark verwittert – das beeinträchtigt nicht nur das Ortsbild, sondern auch die Funktionalität.
Ein wesentlicher Grund für den Austausch liegt in den Kosten: Statt die Tonnen weiterhin zu mieten, werden sie künftig gekauft. Das bringt langfristig finanzielle Vorteile und trägt dazu bei, die Gebühren für die Abfallsammlung stabil zu halten.
Die neuen Mülltonnen entsprechen höchsten Qualitätsstandards. Sie sind besonders robust, langlebig und für den täglichen Einsatz unter verschiedensten Witterungsbedingungen bestens geeignet. Zudem werden sie größtenteils aus Recyclingmaterial hergestellt und schonen damit Ressourcen.
Für Fragen steht der Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung gerne zur Verfügung. - 0316 680040
Weitere Informationen gibt es hier:
Das Team des Abfallwirtschaftsverbandes Graz-Umgebung
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ACHTERBAHN Steiermark – Unabhängige Peerbewegung für psychische Gesundheit
Sehr geehrte Medienvertreter:innen,
Achterbahn Steiermark bietet laufend Selbsthilfegruppen für Menschen mit psychischer Erkrankung in der Achterbahn-Außenstelle in GRAZ-UMGEBUNG-SÜD an.
Wir freuen uns über regelmäßige Ankündigung folgender Selbsthilfegruppe für Menschen mit psychischer Erkrankung in Ihrem geschätzten Medium:
SHG Graz-Umgebung-Süd für Menschen mit psychischer Erkrankung
_Wann: Jeden 1. und 3. Montag im Monat, 15:30 – 18:00 Uhr (nicht an Feiertagen)
_Wo: Psychosoziales Zentrum, Kirchweg 7, 8071 Hausmannstätten
Termine 2. Quartal 2026:
20.04.2026
04.05.2026
18.05.2026
01.06.2026
15.06.2026
Kontakt: 0676 3535868
Bitte sehen Sie unser aktuelles Angebot auch unter:
https://achterbahn.st/angebot/unsere-gruppenangebote/selbsthilfegruppe-graz-umgebung-sued/
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Alle Infos & Veranstaltungen auf einem Blick.
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YFU Austria bringt mit internationalem Schüler*innenaustausch die Welt näher zusammen.
Im Schuljahr 2026/27 kommen wieder Jugendliche aus aller Welt nach Österreich und suchen ein Zuhause auf Zeit.
Ob Familie, Paar, alleinerziehend oder alleinstehend – jede*r kann Gastfamilie werden. Alles, was es braucht, ist ein Bett, Verpflegung und Offenheit für interkulturellen Austausch.
Gastfamilien gewinnen neue Perspektiven und oft lebenslange internationale Freundschaften.
Mehr Infos & kostenlose Infomappe:
gastfamilien.yfu.at
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Der Ausschuss für Jugend, Familie, Sport und Vereine der Gemeinde Fernitz-Mellach hat ein abwechslungsreiches Ferienprogramm zusammengestellt.
Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, einen spannenden und erlebnisreichen Sommer in unserer Gemeinde zu verbringen.
Die einzelnen Ferienangebote finden Sie in der beigefügten PDF-Datei.
Für allgemeine Rückfragen steht Ihnen das Team der Gemeinde gerne zur Verfügung:
Tel.: 03135 52362
E-Mail: gde@fernitz-mellach.gv.at
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🌞 Energie teilen. Zukunft sichern. – Werde Teil der EEG GU Süd!
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Vogelgrippe – Stallpflicht für Betriebe ab 50 Tieren
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz per Kundmachung vom 19.11.2025 folgende Gemeinden bzw. Katastralgemeinden im Bezirk Graz-Umgebung zu Gebiete mit stark erhöhtem Risiko für das Auftreten von Aviärer Influenza (Vogelgrippe) erklärt:
Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Gratkorn, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Kainbach bei Graz, Kalsdorf bei Graz, Kumberg, Laßnitzhöhe, Lieboch, Peggau, Vasoldsberg, Weinitzen, Werndorf, Wundschuh, Deutschfeistritz (mit Ausnahme der Katastralgemeinde Großstübing), Dobl-Zwaring, Eggersdorf bei Graz, Fernitz-Mellach, Frohnleiten (mit Ausnahme der Katastralgemeinden Hofamt, Gams, Gamsgraben und Laufnitzgraben), Gratwein-Straßengel (mit Ausnahme der Katastralgemeinden Kehr und Plesch und Gschnaidt), Nestelbach bei Graz, Raaba-Grambach und St. Marein bei Graz.
In diesen Gebieten gilt ab 50 gehaltenen Stück Geflügel grundsätzlich die Stallhaltepflicht für diese Tiere.
Bei Betrieben mit weniger als 50 Tieren gilt diese Pflicht nur dann nicht, wenn alle anderen Maßnahmen, die in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko gelten, eingehalten werden.
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Wer sind wir und was tun wir?
Die Pflegedrehscheibe ist die zentrale Anlauf- und Servicestelle des Landes Steiermark für Personen, die Pflege und Unterstützung benötigen, sowie für deren Angehörige.
Unser Ziel ist es, individuelle Fragen zu Pflege und Betreuung zu klären, die jeweilige Situation zu analysieren und so die bestmögliche Versorgung zu organisieren – zur richtigen Zeit und im passenden Umfang.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten bei uns umfassende Beratung und Hilfe bei der Organisation der benötigten Pflege- und Betreuungsleistungen.
Unsere diplomierten Pflegefachkräfte unterstützen Sie dabei, die für Sie beste Betreuungslösung zu finden und informieren Sie über verschiedene Unterstützungs- und Entlastungsangebote.
Unsere Beratungsangebote umfassen unter anderem:

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Der ZWEI & MEHR-Steirischer Familienpass in digitalerForm ist über die Land Steiermark App nutzbar. Dies gilt auch für die Partnerin / den Partner und die dritte eingetragene erwachsene Person.
Land Steiermark App auf: Apple App Store | Google Play Store
Um sich den digitalenFamilienpass auf das Handy laden zu können,muss die ID Austriaund das App Digitales Amt vorhanden sein!
Informationen zur ID Austria unter: www.oesterreich.gv.at/id-austria.html und Leitfaden für Personen, die NICHT die österreichische Staatsbürgerschaft haben.
Alle Informationen mit Beschreibung und Erklärvideo finden Sie unter www.familienpass.steiermark.at
Wir laden Sie ein, uns auf unserer Homepagewww.zweiundmehr.steiermark.at oder auf www.facebook.com/zweiundmehrsteiermark zu besuchen.
Die Erfahrung zeigt, dass nahezu jede Familie einenInternetzugang hat, sodass Neu- und Änderungsanträge auf unserer Homepage-Familienpass selbst gestellt werden können:
Sollte dies Antragstellenden jedoch aus unterschiedlichsten Gründen nicht möglich sein, möchten wir Sie bitten, auch weiterhin diese Anträge für Familien bei Ihnen in der Gemeinde vor Ort online zu stellen.
Für allfällige Probleme und Schwierigkeiten bei der Durchführung von Online-Anträgen stehen wir Ihnen seitens der ZWEI & MEHR-Familien- & KinderInfo unter 0316/ 877-2222 gerne zur Seite.
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LH-Stv. Anton Lang verleiht Mobilitätspreis für 1. Fahrradzone Österreichs
Seit August 2023 läuft das Pilotprojekt Fahrradzone in unserer Gemeinde im Ortsteil Fernitz. Die Fahrradstraßen sollen in den betroffenen Straßenzügen für eine zusätzliche Verkehrsberuhigung in den Wohnbereichen sorgen und aktive Mobilitätsformen fördern hin zu einer Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer. Das reine Durchfahren der Straßen mit dem PKW ist nicht gestattet, Zu- und Abfahren ist auch weiterhin erlaubt!
Das mit dem VCÖ-Mobilitätspreis ausgezeichnete Projekt ist Teil eines Gesamtverkehrskonzeptes für Fernitz-Mellach (Fußverkehrskonzept, Radwege, Landesstraße, …) und wird für einen Zeitraum von einem Jahr fachlich durch unseren Partner verkehrsplus begleitet und evaluiert.
- Sämtliche Nutzer*innen und Bewohner*innen haben während des Pilotversuchs die Möglichkeit die Situation mittels online-Fragebogen unter: https://survey.alchemer.eu/s3/... zu bewerten.
Herzlichen Dank für die Auszeichnung und Gratulation an alle Preisträger!
VCÖ - Mobilität mit Zukunft, Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), Land Steiermark, Siemens Mobility, Maschinenfabrik Liezen und Gießerei MFL
Das Einwerfen von Glasflaschen und dergleichen in die dafür vorgesehenen Container an den allgemein zugänglichen, öffentlichen Sammelstellen ist ausschließlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 20.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 08.00 - 12 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen verboten.
Die Durchführung von lärmerzeugenden Arbeiten - dies sind all jene Arbeiten, die mit größerer Geräuschentwicklung verbunden sind, wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Kreissägen und dergleichen - ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 20.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr gestattet.An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme solcher Tätigkeiten verboten.
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