Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Lehrling "Steuerassistenz"
Dienststelle: Finanzamt Österreich
Dienstort: Steiermark
Beginn der Tätigkeit: 01.09.2025
Sie arbeiten gerne im Team, interessieren sich für wirtschaftliche Zusammenhänge und würden Ihre Lehre gerne im öffentlichen Dienst absolvieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Mit September 2025 starten im Finanzamt Österreich (FAÖ) in allen Bundesländern insgesamt 70 Lehrlinge ihre Lehre im Lehrberuf „Steuerassistenz“. Bewerben Sie sich bereits jetzt um einen dieser Ausbildungsplätze und legen Sie den Grundstein für Ihre erfolgreiche berufliche Karriere.
Die Lehre punktet mit vielen Aufstiegsmöglichkeiten und flexibel wählbaren Ausbildungsorten an sämtlichen Standorten des FAÖ.
Hier finden Sie den Link für die Ausschreibungen: Jobbörse der Republik Österreich
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Die Konsumerhebung wird alle fünf Jahre durchgeführt und erfasst Daten zu den Verbrauchsausgaben und dem Lebensstandard von Privathaushalten.
Die Ergebnisse der Konsumerhebung fließen in viele wichtige sozialpolitische Entscheidungen ein, die das Leben von uns allen betreffen. Denn sie liefern wesentliche Erkenntnisse über die Lebenssituation und das Konsumverhalten von Haushalten in Österreich. So sind die Ergebnisse etwa maßgeblich für die Zusammenstellung des „Warenkorbes“ des Verbraucherpreisindex, der ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung oder Inflation in Österreich ist.
Ein 50-Euro-Einkaufsgutschein erwartet Sie bei der Konsumerhebung der Statistik Austria.
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Mit 1. Jänner 2025 besteht über ein Förderprogramm des Landes Steiermark die Möglichkeit, eine Pauschalförderung in der Höhe von € 1.000,– pro Regenwasserspeicheranlage (Regenwasser-Zisterne) zu erhalten.
Voraussetzung für die Förderung ist die Neuerrichtung im Jahr 2025 mit einem Speichervolumen von mindestens 5 m3.
Genaue Informationen dazu sind unter Förderung – Regenwasser Zisternen - Wasserwirtschaft - Landesregierung Steiermark ersichtlich.
Mit dem Bau einer eigenen Regenwasser-Zisterne, deren Wasser Sie auch gut für die Bewässerung von Rasen und Blumen nutzen können, würden Sie einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der öffentlichen Oberflächenentwässerung leisten.
Wenn Sie einen Beitrag zur Verbesserung einer Oberflächenentwässerung leisten wollen und Interesse an einer Förderung für die Errichtung einer Regenwasser-Zisterne haben, melden Sie sich bitte im Gemeindeamt, Tel. 03135/52362 oder per E-Mail: bauamt@fernitz-mellach.gv.at
Was gehört künftig in die Gelbe Tonne/ den Gelben Sack?
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Check-in
deine Zukunft
07.02.2025 von 08 - bis 14 Uhr
08.02.2025 von 09 - bis 13 Uhr
Flughafen Graz
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Auflage der 6. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie
15. Änderung des Flächewidmungsplanes für den Teilbereich "Gnaning SÜD"
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Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 07. Oktober 2024 und 28. Februar 2025 in Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Pro Haushalt kann EIN Ansuchen auf Heizkostenzuschuss gestellt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2024/2025 gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der/die Antragsteller:in zumindest seit 1. September 2024 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat.
Das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“ Personen) darf die festgelegte Einkommensobergrenzen nicht übersteigen.
Es gelten folgende Richtwerte:
- für Ein-Personen Haushalte € 1.572,00
- für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.358,00
- für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 472,00
- Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben jene Personen, die eine „Wohnunterstützung“ beziehen.
Für Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der Tel. Nummer 0316/877-2325 zur Verfügung.
Für Personen ohne Online-Zugang stehen wie beim Heizkostenzuschuss des Landes die Servicestellen der Gemeinde- und Stadtämter zur Verfügung, um im Bedarfsfall bei der Abwicklung des Antrages zu unterstützen.
Was ist die Gebührenbremse und wie erfolgt die Auszahlung?
Ende 2023 hat die Bundesregierung beschlossen, einen einmaligen Zuschuss zur Senkung der Gebühren an die Bundesländer zu gewähren. Insgesamt wurden 150 Mio. Euro auf alle österreichischen Gemeinden verteilt. Auf die Gemeinde Fernitz-Mellach entfällt ein Betrag von rund € 82.082,-. Der Gemeinderat hat am 13. Juni 2024 beschlossen, diesen Zuschuss für den Gebührenbereich „Abfallbeseitigung“ zu verwenden, da eine gerechte Verteilung über die Grundgebühr auf alle Haushalte bzw. Objekte, die eine Grundgebühr entrichten, sichergestellt ist.
Wie hoch ist die Gutschrift?
Die Gutschrift beläuft sich auf € 35,38 pro gemeldetem Haushalt bzw. Objekt, welcher/welches zum Stichtag 1. Juli 2024 eine Grundgebühr für die Abfallbeseitigung zu entrichten hat.
Wann erfolgt die Gutschrift?
Die Berücksichtigung erfolgt im 3. Quartal 2024 (= Fälligkeit 15. August).
Bei Gebührenschuldner*innen mit erteiltem SEPA-Lastschriftmandat vermindert sich der Einzug automatisch um die Gutschrift. Vermieter*innen und Hausverwaltungen sind verpflichtet die erhaltene Förderung nach den Vorgaben des Landes Steiermark an ihre Mieter*innen/Wohnungseigentümer*innen weiterzugeben.
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Preventing Teen Dating Violence
Informationen
- für Eltern und Bezugspersonen
- kostenlos
- Online via Zoom
- Anmeldung unter: veranstaltung@hazissa.at
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LH-Stv. Anton Lang verleiht Mobilitätspreis für 1. Fahrradzone Österreichs
Seit August 2023 läuft das Pilotprojekt Fahrradzone in unserer Gemeinde im Ortsteil Fernitz. Die Fahrradstraßen sollen in den betroffenen Straßenzügen für eine zusätzliche Verkehrsberuhigung in den Wohnbereichen sorgen und aktive Mobilitätsformen fördern hin zu einer Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer. Das reine Durchfahren der Straßen mit dem PKW ist nicht gestattet, Zu- und Abfahren ist auch weiterhin erlaubt!
Das mit dem VCÖ-Mobilitätspreis ausgezeichnete Projekt ist Teil eines Gesamtverkehrskonzeptes für Fernitz-Mellach (Fußverkehrskonzept, Radwege, Landesstraße, …) und wird für einen Zeitraum von einem Jahr fachlich durch unseren Partner verkehrsplus begleitet und evaluiert.
- Sämtliche Nutzer*innen und Bewohner*innen haben während des Pilotversuchs die Möglichkeit die Situation mittels online-Fragebogen unter: https://survey.alchemer.eu/s3/... zu bewerten.
Herzlichen Dank für die Auszeichnung und Gratulation an alle Preisträger!
VCÖ - Mobilität mit Zukunft, Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), Land Steiermark, Siemens Mobility, Maschinenfabrik Liezen und Gießerei MFL
Das Einwerfen von Glasflaschen und dergleichen in die dafür vorgesehenen Container an den allgemein zugänglichen, öffentlichen Sammelstellen ist ausschließlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 20.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 08.00 - 12 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen verboten.
Die Durchführung von lärmerzeugenden Arbeiten - dies sind all jene Arbeiten, die mit größerer Geräuschentwicklung verbunden sind, wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Kreissägen und dergleichen - ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 20.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr gestattet.
An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme solcher Tätigkeiten verboten.
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