Aktuelle Informationen zu den Coronamaßnahmen
Die Ausgangsbeschränkungen werden bis Ende April verlängert – das bedeutet, dass man die Wohnung weiter nur mit triftigem Grund verlassen darf, etwa zum Einkaufen, für nicht aufschiebbare Arbeit oder die Versorgung von Menschen.
Die Schulen bleiben bis Mitte Mai zu. Veranstaltungen sollen bis Ende Juni nicht stattfinden. Die Maskenpflicht gilt ab 6. April und wird ab 14. April auf alle geöffneten Geschäfte und die öffentlichen Verkehrsmittel ausgedehnt.
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