
Aus aktuellem Anlass erinnern wir an das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz: Hunde sind auf öffentlichen Wegen an der Leine oder mit Maulkorb zu führen! In Parkanlagen gilt Leinenpflicht, Ausnahmen nur auf gekennzeichneten Hundewiesen. Halter*innen haften dafür, dass niemand gefährdet oder belästigt wird, auch Wildtiere sind betroffen. Danke für Ihre Rücksichtnahme. Eine diesbezügliche Aussendung der Polizei finden Sie im Anhang.
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